Metadaten : ¬Der badische Bürgermeister (3)

Erlaß  des  Justizministeriums  vom  28.  Januar
XXXVII.
1890,  Beglaubigungen  betr.
Gemeindegebührenordnung  vom  30.  November
XXXVIII.
1874  mit  Nachträgen
Gesetz  vom  23.  Mai  1888,  die  geschlossenen  HofXXXIX. ¬

güter  betr.
XL.  Landesherrliche  Verordnung  dazu  vom  21.  Juli
1888..
XLI.  Verordnung  des  Justizministeriums  und  des  Ministeriums ¬
  des  Innern  dazu  vom  23.  Juli  1888.
(Diese  3  letztern  sind  wegen  zu  großen  Umfanges
hier  nicht  abgedruckt.)

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