Metadaten : Leonrod, Karl Ludwig von: ¬Das Erbrecht, ein Versuch als Beitrag zum allgemeinen Zivil-Gesetzbuche für das Königreich Bayern

Vorrede.
4)  da,  wo  ich  mich  mit  den  positiven  Sanktionen -
  nicht  vereinigen  konnte,  meine  Ansichten  eingeschaltet. =

Es  gibt  nur  ein  Recht  für  den  Menschen,  und
das  ist  das  Vernunft=Recht;  jedes  positive  Recht
soll  das  geschriebene  Vernunft=Recht  sein.
Wenn  ich  sonach  da,  wo  ich  nach  sorgfältiger
Prüfung  und  Erwägung  nichts  zu  zu  sezen,  nichts
ab  zu  nehmen,  und  nichts  zu  ändern  fand,  das  Preusfische =
  Recht  aufnahm,  wie  es  vor  mir  lag,  so  habe
ich  nicht  das  Preußische  Recht  abgeschrieben,  sondern =
  das  Vernunft=Recht  nochmal  niedergeschrieben,
eine  Operation,  welche  jedem  neuen  Gesezgeber  mehr
oder  weniger  zur  Nothwendigkeit  wird,  je  nachdem
er  sich  mehr  oder  weniger  von  der  Vernunftmäßigkeit =
  dessen  üͤberzeugt,  was  da  ist.
Rücksichtlich  der  zweifelhaften  Stellen  und  wichtigern =
  Abweichungen  glaube  ich  dem  pruͤfenden  Publikum ¬
  Rechenschaft  schuldig  zu  sein.
Die  Einleitung  soll  diese  Rechenschaft  geben.
Nürnberg  den  12.  October  1817.
Leonrod.
Inhal
            
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