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bei nur meine frühere Bemerkung wiederholen, daß viele
Königliche Unterrichter dieser Provinz nach ihrer Stellung
zugleich auf Nebenverdienst durch Verwaltung von Pri-
vatgerichten hingewiesen' sind, deren Zahl in keiner Pro-
vinz so groß ist, als in der Provinz Schlesien.
Hinsichtlich der Untergerichte im Departement von
Insterburg erlaube ich mir, mit Bezug auf meinen Ge-
neral-Bericht für das Jahr 1839 ehrfurchtsvoll zu geden-
ken, daß die, vom Präsidenten v. Bertram schon da-
mals nöthig erachtete Beibehaltung der bei der Reorga-
nisation der Untergerichte vom Jahre 1839 vorläufig blos
biatarisch bewilligten Richter-, Subaltern- und Unterbe-
amten-Stellcn sich seitdem erfahrungsgemäß als unver-
meidlich dargestellt hat. Bei der im Laufe dieses Jahres
Statt gehabten Etats-Regulirung für das Departement
Litthauen hat daher zur Herstellung angemessener Vcr-
hältnißmäßigkeit der Arbeitskräfte zur Arbeitsmasse, nicht
nur die Fixirung provisorisch bewilligter 12 Richter, 9
Subaltern- und 8 Untcrbeamten, sondern sogar eine an-
derweite Zahl neuer Beamten von Ew. Königl. Majestät
erbeten werden müssen, worüber die Allerhöchste Entschei-
dung noch erwartet wird.
Den Untergerichten des Departements Marienwer-
der ist theilweis bei der im vorigen Jahre Statt gehab-
ten Regulirung der Etats neue Hülfe gewährt, eben so
wird hinsichtlich anderer Departements darauf Bedacht
genommen werden.
Ich kann die vorstehend erörterten Abschnitte meines
ehrfurchtsvollen Berichts (IV. und-V.) nicht verlassen,
ohne denselben, wie in früheren Jahren, noch einige all-
gemeine Betrachtungen hinzuzufügen.
1. Die erste betrifft, mit Uebergehung der Untersu-
chungen, denen später ein besonderer Abschnitt gewidmet
wird, die Zunahme der Prozesse überhaupt. Sie ist in
der That eine außerordentliche; im Jahre 1840 hatten
sie sich in den alten Provinzen, mit Einschluß der
überjährigen Sachen, gegen 1839 um 48,SOI; im Jahre
1841 gegen 1840 sogar um 230,018; im Bezirke des