VII
Vorrede.
ruhm; der ja durch Compilixen nicht erworben werden
kann, ist mir stets ebenso fremd gewesen, als dem
Bettelmönch die Begierde nach irdischen Reichthümern.
Auch ist es mir nie in den Sinn gekommen, im Dienste
erfahrenen Männern Belehrungen ertheilen zu wollen.
Was die Form meiner Arbeit anlangt, so war ich
lange über die Art und Weise der Behandlung des
Stoffes mit mir uneinig. Endlich entschloß ich mich
für die commentarartige Behandlung, weil sie die Uebersichtlichkeit ¬
vor der systematischen Behandlung voraus hat
und doch, ohne sich von dem zu erläuternden Texte zu
entfernen, eine systematische Behandlung einzelner Fragen,
sagt
ja ganzer Materien nicht ausschließt. „C'est“ Troplong -
in der Vorrede zu seinem Commentar
de la vente — le commentateur qui rapproche de
la loi les opinions des auteurs et les arrêts des
tribunaux; et qui mesure leur valeur sur ce texte
inflexible, qui est sa boussole. C'est lui qui scrute
la pensée profonde que contient chaque mot; qui
naturellement, sans effort et sans détour, remonte
aux origines et éclaire par l'histoire les antécédelits
et la naissance de la loi.
Was die Eintheilung des Buches anlangt, so ließ
ich es in sechs Theile zerfallen.
Der erste Theil, betitelt „Historische Blicke
in's Notariat", umfaßt den Ursprung und die geschichtliche ¬
Entwickelung des Notariats von den frühesten
Zeiten bis zur Zeit der Gründung desselben in seiner
jetzigen Gestalt und historische Notizen über die Ent¬