Civilistische Kleinigkeiten.
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wollte, kann kein der lateinischen Sprache kundiger Schrift-
steller sich der Worte bedienen, die wir im Texte lesen. Daß,
wie schon Huschke bemerkt hat, Ulpian dann wohl nicht cum,
sondern 8i gebraucht haben würde, darauf wollen wir kein
Gewicht legen. Aber wo findet sich in der gesammten latei-
nischen Literatur noch ein zweites Beispiel, daß zwei Sätze,
welche in dem von Zitelmann angenommenen logischen Ver-
hältniß zu einander stehen, durch que mit einander verbunden
werden?! Und nicht minder einzigartig wäre der Gebrauch
von magi8, den wir hier zu conftatieren hätten.
Magis bezeichnet hier, wie in hundert andern Stellen der
Digeften, daß der Sprechende nicht mit apodiktischer Bestimmt-
heit behaupten will (man vergleiche in unserem Fragment das
vorausgehende videndum und das puto), daß er aber für die
jetzt auszusprechende Ansicht ein Uebergewicht der Gründe an-
nimmt. Es mögen hier einige Stellen aus Ulpianischen Frag-
menten folgen, zum Beweise, daß gerade auch Ulpian das
magi8 so gebraucht.
1. 18 de serv. pr. rust. 8, 3
denique quaeritur, an . . . retineam servitutem?
et magis est, ut aut tota amittatur aut tota reti-
neatur . . .
1. 6 § 3a comm. praed. 8, 4
... an agere possit ex vendito, ut emtor servitutem
imponi patiatur praedio quod mercatus est: magisque
putat permittendum agere.
1. 7 pr. comm. divid. 10, 3
vectigalis ager an regionibus dividi possit viden-
dum: magis autem debet iudex abstinere huiusmodi
divisione.
1. 23 eod.
videndum, utrum ex conducto sit actio an vero corn-
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