Volltext : Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts (Bd. 5 (1861))

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staatswirthschaftlichen Ansichten seiner Zeit, so wie der betref-
fenden Politik der maßgebenden Staaten Europas.
II. Geschichte der Umwandlung der älteren deutschen Ge-
richte in gelehrte Gerichte.
Unter den entscheidenden Momenten, welche zur Reception
des römischen Rechts in Deutschland geführt haben, nimmt
das Eindringen des gelehrten Richterstandes in die deutschen
Gerichte die erste Stelle ein. Eine eingehende Darstellung
dieses wichtigen Umwandlungsprocesses ist der Zweck der
gestellten Aufgabe. Außer den allgemeinen Gesichtspunkten
sind folgende Verhältnisse noch besonders zu berücksichtigen:
1. Die Ausbreitung des Studiums der deutschen Juristen
auf fremden wie auf einheimischen Universitäten ist nach den
verschiedenen Landschaften und nach den verschiedenen Ständen
näher als bisher geschehen in's Auge zu fassen. Die Be-
schaffung statistischen Materials erscheint zu diesem Zwecke
besonders wünschenswerth.
2. Es ist nachzuweisen das Aufkommen der Actenver-
sendung und der Rechtssprechung der deutschen juristischen
Facultäten.
3. Es wird gewünscht, daß der Verfasser diese Umwand-
lung schließlich an einem einzelnen deutschen Lande speciell
nachweist.

Die Abhandlungen sind in deutscher oder französischer
Sprache abzufassen. Sie dürfen den Namen des Verfassers
nicht enthalten, sondern sind mit einem Wahlspruche zu ver-
sehen und der Name des Verfassers ist in einem versiegelten
Zettel zu verzeichnen, der denselben Wahlspruch trägt.
Die Einsendung der Abhandlungen mnß spätestens den
1. März 1866 geschehen; die Zuerkennung der Preise erfolgt
am 17. October desselben Jahres.
Für die Preisvertheilung stehen 800 Thlr. zur Verfügung.
Kein Preis darf unter 200 Thlr. betragen, es kann aber auch
die ganze Summe einer Arbeit zuerkannt werden.
Greifswald den 6. December 1861.
Reetor und Senat der Universität.
E. Baumstark.

Druck der Friedr. Mauke'schen Ofsicin (I. Schweiger) in Jena.

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