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Bankier dem Importeur zuliebe nicht zugemutet werden,
dem
vermögenslosen Händler ungedeckten Kredit zu gewähren.
Und
so bleibt denn die Verpfändung des einzigen Gutes, das der Exporteur -
besitzt, also der verkauften Ware, als der einzige Weg
übrig, der den Import aus jenen kapitalarmen Gegenden überhaupt -
ermöglicht. Wollen daher die deutschen Kaufleute aus
Galizien, Russland und Rumänien importieren und nicht dem
Exporteur mit dem eigenen Kapital aushelfen, so müssen sie
sich mit der Vinkulation abfinden.
Somit ist die Vinkulationsform immer noch
die dem Importeur günstigste Form des Importhandels. -
Vorausgesetzt natürlich, dass wirklich der Kauf
mit einem kapitalschwachen Exporteur geschlossen ist,
wie dies ja die Regel ist.
Gewiss hat nun die Vinkulationsform an sich schon für
den Importeur erhebliche Unzuträglichkeiten im Gefolge. Es
drängt sich in das geschlossene Vertragsverhältnis zwischen
Käufer und Verkäufer eine dritte Person ein, die nicht lediglich -
als Vertreter des Verkäufers auftritt, sondern eigene Rechte
an der Kaufsache geltend macht. Sie respektiert Gegenansprüche ¬
und Minderungsansprüche des Käufers nicht und fordert
gegen Aushändigung der Ware die volle Zahlung ihres Vorschusses. -
Dadurch kann der Käufer natürlich zu Schaden
kommen, da ihm die Möglichkeit genommen wird, durch Kürzungen -
am Kaufpreise zu seinem Gelde zu kommen.
Aber dieser Umstand kann an der wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit -
des Vinkulationsgeschäfts nichts ändern. Das
Eingreifen der Bank ermöglicht dem Importeur erst den Bezug
aus dem Auslande — es ist selbstverständlich, dass ihre dinglichen -
Rechte an der Ware seinen obligatorischen Ansprüchen
vorgehen und dass der Importeur nicht den Schaden auf ihn
abwälzen kann. Esist daher eine vollkommenirrige
Ansicht, wenn bisweilen in Urteilen der unteren
Instanzen die Vinkulation als ein Verstoss gegen
die guten Sitten hingestellt wird. Sie mag
gemessen ¬
mit unseren westeuropäischen Anschauungen — als
System eine bedauerliche Erscheinung im Wirtschaftsleben
sein, sie mag nach nationalökonomischen Lehrsätzen eine Ueberspannung -
des Kredites bedeuten und es darf angenommen