Volltext : System des heutigen römischen Rechts (2)

484
Beylage  VI.
willkührlich  da,  und  ermangeln  gänzlich  der  Begründung
durch  eine  sonst  erweisliche  Bedeutung  des  Wortes  caput.
Da  nun  ohne  Zweifel  in  diesem  Wort  etwas  Althistorisches ¬
  angedeutet  ist,  so  ist  man  schon  frühe  darauf  verfallen, ¬
  unsren  Kunstausdruck  aus  den  alten  Censustafeln
oder  Bürgerlisten  zu  erklären.  Dieses  geschah  auf  die
Weise,  daß  man  das  caput  auf  die  capita  censa  bezog,
deren  Anzahl  öfter  bey  Livius  vorkommt.  Verlor  Einer
die  Civität,  so  war  die  Römische  Bürgerschaft  um  ein
caput  vermindert  worden,  es  war  in  ihr  ein  caput  exemtum, ¬
  deletum.  Die  minima  c.  d.  sollte  dann  daraus  erklärt ¬
  werden,  daß  der  Arrogirte  sein  Vermögen  verlor,
also  in  eine  geringere  Klasse  kam  (a).  Allein  das  Gezwungene ¬
  in  dieser  Erklärung  konnte  sich  der  Vertheidiger
derselben  selbst  nicht  verbergen,  und  er  fand  mit  Recht
Bedenken  bey  der  c.  d.  des  Emancipirten.  Ganz  besonders =
  aber  hätte  man  nach  dieser  Worterklärung  eigentlich
sagen  müssen,  daß  in  einem  solchen  Fall  das  Römische
Volk  eine  capitis  deminutio  erleide,  nicht  der  einzelne  Mensch.
Diese  Bedenken  verschwinden  bey  der  sehr  befriedigenden ¬
  Erklärung  von  Niebuhr  (b).  Nach  ihm  hieß  Caput
die  Rubrik  jedes  Römers  in  der  censorischen  Bürgerliste,
mit  Allem  was  dabey  über  seine  persönlichen  Verhältnisse
bemerkt  war:  und  diese  Wortbedeutung  wird  durch  die  in
(a)  HEINEccii  antiqu.  jur.  I.  16
schichte  B.  1.  S.  606  (ed.  4.)  B.  2
§  1.  12.
G.  460  (ed.  2.).
(b)  Niebuhr  Römische  Ge¬
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer