Inhaltsverzeichnis : Vermischte Schriften (3)

des  lateinischen  Novellentextes.
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sequens  usque  ad  titulum  ut  judices  non  exspectent
sacras  jussiones.  Es  sind  Nov.  130.  129.  145.  146.
§.  15.  II.  Metz.  Unter  den  drei  [zwei]  Handschriften ¬
  der  öffentlichen  Bibliothek  hat  eine  die
unglossirte  Nov.  21.
§.  16.  III.  Cassel.  Eine  Handschrift,  die  nur
das  Gewöhnliche  hat.
§.  17.  IV.  Erlangen.  Eine  Handschrift  der
Universitätsbibliothek  (Num.  215),  gleichfalls  nur
das  Gewöhnliche.
§.  18.  V.  München.  Zwei  Handschriften:  die
eine,  ehemals  in  Freysingen,  hat  nichts  Besonderes,
die  andere,  ehemals  in  Augsburg  *),  gehört  unter
die  allerwichtigsten.  Der  ursprüngliche,  alte  Text
derselben  ist  ziemlich  mangelhaft;  oft  sind  Blätter
herausgeschnitten,  an  anderen  Stellen  sind  Novellen
nicht  mit  abgeschrieben.  Doch  finden  sich  auch  gegen
das  Ende  einige  unglossirte,  nämlich  Nov.  133.
und  45.
*)  Sie  führt  unter  den  Augsburger  Handschriften  die  Nummer  14.
und  steht  im  gedruckten  Katalog  derselben  S.  60.  Sie  ist  wahrscheinlich ¬
  aus  dem  zwölften  Jahrhundert,  nicht  nur  nach  den  Schriftzugen, ¬
  sondern  besonders  wegen  ihrer  vor=Accursischen  Glossen.  Denn
unter  diesen  sind  die  des  Cyprianus  schon  von  neuerer  Hand  beigeschrieben, ¬
  und  nur  die  aus  der  Mitte  des  zwölften  Jahrhunderts,  von
Bulgarus  und  seinen  Zeitgenossen,  sind  ursprünglich  da  gewesen.
Sie  enthält  die  Institutionen,  Novellen,  libri  feudorum  und  tres
libri.
            
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