IV
Inhaltsverzeichnis
3. Muß der Aussteller eines auf eigene Order lautenden aber nicht
begebenen Wechsels bei sich selbst Protest wegen Nichtzahlung er-
heben lassen, wenn der Wechsel mit dem Vermerk „zahlbar beim
Aussteller" versehen ist? Von demselben.352
4. Ueber die Einkaufskommission. Von Obergerichtsanwalt Dr, Fr.
Meier in Bremen ..355
d. Literarische Umschau.
Goldschmidt, Handbuch des Handelsrechts. Von B.. 365
v. Hahn, Kommentar zum Allg. Deutsch. Handelsgesetzbuche. Von B. . 366
Borchardt, Allg. Deutsche Wechselordnung. Von B. .366
Dahn, handelsrechtliche Vorträge. Von B.367
Makower, das Allg. Deutsche Handelsgesetzbuch. Von B.367
Wächter, das Autorrecht. Von B.368
Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts. Von B.398
Molle, die Lehre von den Aktiengesellschaften und den Kommanditgesell-
schaften auf Aktien. Von B.368
Braun, Zur Lehre vom Domizilwechsel. Von W. Hartmann . . . 369
Literatur über Eisenbahnrecht. Von S. . ..370
Renaud, das Recht der Aktiengesellschaften. Von B. ...... 372
Nachtrag . .. 341
Alphabetisches Sachregister . 373
Quellenregister. 383
Berichtigungen. 386