fullscreen : Staats-Archiv (Bd. 2 = H. 5-8 (1796))

Staats-  Archiv.
Achtes  Heft.
I.
Ueber  Endigung  der  Staatsdienste  *),  von  dem  Herrn
Prof.  Bischoff  zu  Helmstedt.
§.  96.
1.  Von  den  unbezweifelten  Arten  den  Amtsvertrag
aufzuheben  (1).
Das  Verhältniß  der  Staatsdiener  zum  Regenten  und  Staate,
beruht  auf  einem  Vertrage  (Anstellungsvertrag  §.  71.)  und
*)  Die  Materie  von  der  Endigung  der  Staatsdienste  ist  in  neuern  Zeiten -
  bey  mehrern  Gelegenheiten  leider  sehr  oft  zur  Sprache  gekommen. -
  Mit  Vergnügen  hat  das  Publicum  die  meisterhafte  Schrift
des  Herrn  G.  R.  Seuffert  zu  Würzburg  von  dem  Verhältnisse
des  Staats  und  der  Diener  des  Staats  gegen  einander  im  rechtlichen
und  politischen  Verstande  (Würzburg  1793.)  gelesen.  Mit  eben  so
vielem  Vergnügen,  und  gewiß  nicht  ohne  noch  größere  Belehrung,
wird  dasselbe  den  obigen  Aufsatz  des  Hrn.  Prof.  Bischoff  lesen.
Da  der  Herr  Verf.  mein  Freund  und  College  ist,  so  enthalte  ich
mich  eines  weitern  Urtheils,  und  bemerke  nur  noch,  daß  der  Aufsatz
aus  dessen  Handbuche  der  Canzley=Praxis  für  angehende  Staatsbeamte -
  und  Geschäftsmänner,  wovon  der  erste  Theil  1793  unter
Staats=Archiv  Heft  8.
B6
Vorsge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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