Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 24 (1872))

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Oesterreich. Art. 348.

Verkäufer sogleich nach der Uebernahme das Mindergewicht ange-
zeigt habe.

Art. 348.
Ein Pferd kann nicht als eine dem Verderben unter-
liegende Waare bezeichnet werden.
Entscheidung des österreichischen obersten Gerichtshofes
vom 14. Februar 1871, Z. 1608 (Allgem. österreichische
Gerichtszeitung S. 203).
Der Kaufmann A. Zierle hatte von dem Kaufmanne B.
Kreuer ein Pferd zur Weiterveräußerung an das Militär-Aerar
gekauft; da dasselbe jedoch von der Assentkommission als mit dem
Koller behaftet befunden wurde, so begehrte Zierle von dem Ver-
käufer die Zurücknahme des Pferdes und Ersatz, mittlerweile jedoch
die öffentliche Feilbietung desselben für Rechnung des Kreuer und
Feststellung der Mängel durch Sachverständige im Sinne des Art.
343 und 348 des Handelsgesetzbuches. Begründet wurde das
Gesuch damit, daß bis zur Entscheidung des Prozesses jeden-
falls längere Zeit verfließen wird und die Fütterungskosten eine
beträchtliche Höhe erreichen werden, welche Kreuer kaum zu ersetzen
im Stande sein dürfte.
Das Bezirksgericht Zwittau willfahrte dem Begehren.
In Folge des dagegen überreichten Recurses wies das Ober-
landesgericht in Brünn das Begehren zurück, weil, wenn
auch der behauptete Kauf des Pferdes mit der Absicht, es weiter
zu veräußern, auf Seite des Zierle nach Art 271, und da derselbe
Kaufmann ist, selbst nach Art. 273 des Handelsgesetzbuches unter
der darin bezeichnten Voraussetzung als ein Handelsgeschäft sich
darstellt, doch die Gewißheit darüber mangelt, ob der von B.
Kreuer, obschon er Kaufmann ist, vorgenommene Verkauf dieses
Pferdes, auf welchen die Art. 271 und 272 keine Anwendung
finden, nach Art. 273 als ein Handelsgeschäft anznsehen sei, indem
kein Grund für die Annahme vorliegt, daß dieser Verkauf zum
Betriebe seines Handelsgewerbes gehöre; weil demnach A. Zierle
bei diesen Umständen den Art. 348, beziehungsweise den Art. 343,
für sich nicht in Anspruch zunehmen befugt istz und weil endlich die

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