4.
Alphabetisches Register
4.1.
Alphabetisches Sach-Register über Abhandlungen und Entscheidungen
I. Alphabetisches Register.
1. Alphabetisches Sach-Register über Abhandlungen und
Entscheidungen.
A.
Abänderung. Nicht in jeder Abänderung einer bestellten und von einem
anderen Orte zugesendeten Waare liegt eine Genehmigung derselben, XI, 275
flg. Insbesondere nicht in dem Versuche, bemerkte Mängel abzustellen, XI, 277.
Abbringungs- und Nothhafenkosten bei großer Haverei, XV, 67.
Ablieferung, nicht gleichbedeutend mit Uebergabe, XV, 43.
Abmachung von hier, enthält diese Erklärung die Uebernahme der Transhort-
gefahr? III, 375.
Abnahmetermin, s. Anzeige, XV.
Abnahmefähige Rechnung, s. Rechnung XV.
Abrechnung, X, 351. Kaufmännische, wonach sich die rechtliche Natur derselben
richtet, XIII, 209. Einfluß derselben auf die Beweislast. XIII, 209.
Abrechnungsgeschäst, Bemerkungen über dasselbe, IV, 481.
Abrede, mündliche, s. Nebenabrede, IV.
Abschlagszahlungen, geleistete, ob sie zum Beweise des Verzichts dienen,
XIII 221
Absender, s. Frachtgeschäft, Frachtvertrag, VI. Dessen Haftpflicht gegenüber
dem Frachtführer, XV, 37. Dessen Haftpflicht wegen Unrichtigkeit der Be-
gleitpapiere bei steuerpflichtigen Sachen, XV, 35. Dessen Legitimation gegen
den Frachtführer wegen Ersatz des Schadens am Frachtgute, XV, 43.
Abschließung der Handelsgeschäfte, XV, 175.
Abschluß, s. Handelsgeschäft, XIII.
Absicht der Weiterveräußerung beim Kauf bedarf keines strengen Be-
weises, VII, 145.
Absonderungsrecht der Privatgläubiger eines gvoius, XII, 3.
Abstimmung, s. Commanditist, X.
Abtretung der Rechte eines Gesellschaftsmitgliedes an einen Dritten; Ein-
willigung der Handelsgesellschafter XIV, 405. Wirkung einer im Voraus und
allgemein ertheilten Einwilligung, ebendaselbst.
Abwesender, Bestellung einer Waare für denselben ohne förmliche Vollmacht,
X 233.
Abwesende, s. Handelsgeschäft, XIII.
Abzüge, s. Kaufpreis, X.
Accept auf den Facturabetrag, XIV, 209.
Acceptation, über die Acceptation einer Offerte, welche von Seiten des Pro-
missars erst nach Ablauf eines gewissen Zeitraums erklärt wird, III, 223. S.
Anerkenntniß, VIII. S. Anweisung, Vertragsofferte, IX. S. Zahlungsort X.
Accord, in dem Accorde mit einzelnen Gläubigern liegt noch keine Jnsolvenz-
erklärung, XII, 415.
Accreditiv, zur Lehre von demselben, XV, 436.