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Inhalt des zweiten Bandes.
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496, stehe Zusatz I zu Art. 566. — Zu Art. 566. Haftung des
Rheders für den nach Umladung in ein Leichterschiff eingetretenen
Verlust von Frachtgütern. S. 197. — Zu Art. 595, siehe Zus. II
zu Art. 4. 9. — Zu Art. 607, siehe Zusatz zu Art. 566. — Zu
Art. 647, s. Z. II zu Art. 407.—Zu Art. 653 s. Z. I zu Art. 566.
— Zu Art. 664 s. Z. I zu Art. 566. — Zu Art. 731. Das Ver-
fahren bei Einwendungen gegen die Dispache. S. 199.
XIX. Fortlaufende Zusammenstellung der handelsrechtlichen Entscheidun-
gen und Präjudicien, nach der Reihenfolge der Artikel des Handels-
gesetzbuchs geordnet. Königreich Bayern. Aus den Erkenntnissen
des K. B. Handelsappellationsgerichts zu Nürnberg.201
Zu Art. 287. S. 201. — Zu Art. 326. 342, Abs. 3. Stundung
des Kaufpreises in unbestimmter Weise. S. 201 fg. — Zu Art.
343. 354. Begründung der Schadenersatzklage, wenn der Verkäu-
fer die Waare für Rechnung des säumigen Käufers verkauft. —
Verkauf durch einen Pfuschmäkler. S. 203. — Zu Art. 354 bis
359. Rechte und Pflichten des Verkäufers bei Saumsal des Käu-
fers. S. 205. — Zu Art. 361 und 369. — Zu Art. 407. Fest-
stellung des Thatbeftandes durch Sachverständige. S. 210. —
XX. Entscheidungen und Präjudicien aus verschiedenen Staaten, in
welchen das Handelsgesetzbuch gilt. Vom Herausgeber .... 211
Zu Art 4 und 271 des H.-G.-B. S. 211. — Zu Art. 34. Wem
liegt die Ableistung des Erfüllungseides im Falle des Art. 34 ob?
S. 212. — Zu Art. 62 und 64, Abs. 1. Berechtigung zur Auflö-
sung des zwischen Principal und Handlungsgehülfen bestehenden
Dienstverhältnisses. Benutzung des Inhaltes von Untersuchungs-
acten. S. 214. — Zu Art. 99. 86, Z. 4. 102.112. Vertragsab-
schluß für Rechnung einer Handelsgesellschaft. Wirkung für den
einzelnen Gesellschafter in Bezug aus dessen Verhältniß zu Dritten.
S. 217. — Zu Art. 271. Nach welchem Zeitpunkte ist zu beur-
teilen, ob eine Sache Handelssache sei? S. 220. — Zu Art. 226
und 342, Absatz 2. Wenn nicht auf Baarzahlung gehandelt ist,
muß es bei der für Schuittwaarengeschäfte üblichen Creditzeit be-
wenden. S. 221. — Zu Art. 343. Der im Art. 343 im Falle
eines Verzugs des Käufers dem Verkäufer gestattete öffentliche
Verkauf der Waare ist kein gerichtlicher Act, sondern eine frei-
willige öffentliche Feilbietung. S. 222. — Einrede des Wirthes,
schlechtes Bier empfangen zu haben. S. 223.
Handelsrechtliche Entscheidungen k. k. österreichischer Gerichtshöfe.
Mitgetheilt von Herrn Dr. Alexander v. Ganahl in Salzburg . . 225
1) Können Gesellschaften zum Abbau eines Kupferbergwerkes in
das Handelsregister eingetragen werden? 2) Sind Ziegeleibesitzer
Kaufleute?
XXI. Literarische Umschau auf dem Gebiete des Handelsrechts. Vom
Herausgeber.228
13) v. Hahns Commentar. 14) Renaud, Recht der Actiengesell-
schaften. 15) Handbuch des österreichischen Handelsrechts von
Dr. v. Stubenrauch. 16) Das allgemeine Handelsgesetzbuch von
Dr. Brix. 17) Dr. Gad's Haftpflicht der d. Postanstalten.
18) Stern's kaufmännische Buchführung.
XXII. Ueber den Begriff von Handelssachen. Von Herrn Jul. Maaßen,
Advocat in Köln .240