Inhalt des zweiten Bandes. 495
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XI. Einfluß des H.-G.-B. auf die Zulässigkeit der Eintragung von mehr
als 5 Procent Zinsen in das Hypothekenbuch nach Preußischem Rechte.
— Wuchergesetze. — Von Herrn Stadtrichter Keyßner in Berlin 88
XII. Ueber Abschluß eines Vertrages durch Stellvertreter und das hier-
durch begründete Rechtsverhältniß zwischen dem Mandanten und
dem dritten Contrahenten. Statthaftigkeit der fingirten oder gesetz-
lichen Cesston hierbei. Von Herrn Gerichtsrath Wengler in
Dresden.100
XIII. Ueber die Frist zur Empfangnahme oder Lieferung der Waare bei
Kauf und Verkauf — purgatio morae — festbestimmte Frist. —
Art. 354. 355. 356 und 357 des H.-G.-B. Art. 1657 des 6oä. eiv.
Von Herrn Carl Schmidt, I. Staatsprocurator am Appellations-
Gerichte zu Zweybrücken.110
XIV. Ueber die Wirkung der Factura bei unbestellt zugesendeten Maaren.
Zu Nr. 14, Bd. I., Heft 2 dieses Archivs. Von Herrn Rechtscon-
sulent Neher in Wangen.114
XV. Ist die Art. 609. 610 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Besich-
tigung der Ladung durch die Behörde oder amtlich bestellte Experten
auch dann zur Erhaltung des Entschädigungs-Anspruchs des Em-
pfängers erforderlich, wenn der Schiffer sich bei der Löschung von
der Richtigkeit der vom Empfänger erhobenen Ausstellungen selbst
überzeugt und die Thatsache des Verlustes oder der Beschädigung
anerkannt hat? Von Herrn Appellationsgerichtsrath Ro loff in
Marienwerder. 118
XVI. Beitrag zur Erklärung der Art. 47. 49. 52 und 55 des Handels-
gesetzbuchs. — Die im 55. Artikel gedachte Ueberschreitung der Voll-
macht Seiten eines Handlungsbevollmächtigten ist nicht auf das
Zuwiderhandeln gegen etwaige specielle Aufträge in Bezug aus den
Abschluß der innerhalb der ertheilten generellen Vollmacht liegenden
Geschäfte, sondern auf die Vornahme von Handlungen zu beziehen,
welche außerhalb der präsumtiven Vollmacht, also solcher Geschäfte
oder Rechtshandlungen sich bewegen, welche die Ausführung der-
artiger, wie der übertragenen Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt . 126
XVII. Auszüge aus Verordnungen des Königl. sächsischen Ministeriums
der Justiz. Vom Herausgeber mitgetheilt.139
Zu Art. 21 und 16 H.-G.-B. Eintragung einer Zweignieder-
lassung in dem Falle, wo die Hauptniederlassung sich außerhalb
des Herrschergebietes des H.-G.-Buchs befindet. S. 639. — Zu
Art. 22. Uebertragung einer in Concurs verfallenen Firma.
142. — Zu Art. 234. Ist dem Vorstande einer Aktiengesellschaft
gestattet, einen Procuristen zu bestellen? 142 f. — Zu Art. 86,
Ziff. 4. Wenn die Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft
dahin übereingekommen sind, daß sie die Firma nur in Gemein-
schaft, und zwar mit Unterschrift ihrer Soudernameu zeichnen
wollen, so ist diese Beschränkung in das Handelsregister einzu-
tragen. 145.
XVIII. Fortlaufende Zusammenstellung der handelsrechtlichen Entscheidun-
gen und Präjudicien, nach der Reihenfolge der Artikel des Handels-
gesetzbuchs geordnet. Königreich Preußen. Zweite Zusammen-
stellung. Von Herrn Kreisnchter Boigtel in Burg.148
Zu Art. 1. Beweis der Handelsgebrauche. Wirkung ihrer Auf-
nähme in das geschriebene Recht. S. 150. — Zu Art. 4. Sinh