Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 2 (1864))

Literarische Umschau auf dem Gebiete des Handelsrechts. 235
Insbesondere aber hat derselbe die neuen Bestimmungen des H.-G.-
Buchs dem allgemeinen Verständniffe durch einen lichtvollen, Jeder-
mann verständlichen Vortrag so nahe gerückt, daß in dieser Hinsicht in
der That nichts zu wünschen übrig bleibt.
Sodann hat er die Vorschriften des H.-G.-Buchs, wie er dieselben
auffaßt, aus den Conferenzprotocollen begründet, und hier ist es, wo sich
ein tiefes Eindringen in den Sinn der einzelnen Bestimmungen des
Gesetzbuchs, der oft nichts weniger als deutlich aus den Protocollen zu
ersehen ist, und eine große Sicherheit in der Interpretation derselben
ganz besonders kundgibt.
Endlich hat er die Anknüpfungspunkte mit dem bisherigen Rechte
ersichtlich gemacht, wobei er selbstverständlich durch seine umfassende
Kenntniß des letzteren unterstützt wurde.
Der Herr Verfasser stellt das österreichische Handelsrecht dar,
folgt aber im Ganzen der Ordnung, welche das a. d. Handelsgesetzbuch
beobachtet, während bei den einzelnen Abschnitten die Reihefolge der Ar-
tikel in Folge der dogmatischen Bearbeitung des Materials nicht beob-
achtet werden konnte. Die Darstellung ist eine durchaus freie, sich nicht
an die Worte des Textes des Gesetzbuchs haltende, wohl aber gibt sie
den Sinn der einzelnen Bestimmungen erschöpfend in einem edlen und
klaren Style.
Die einschlagenden Artikel des H.-G.-Buchs, deren Sinn in dem
Texte gegeben ist, sind in Noten genau bezeichnet. Der Herr Verfasier
hat das geliefert, was er versprochen, — ein Handbuch des öfter eichi-
schen Handelsrechts, wobei freilich hin und wieder rein österreichisches
Recht zur Sprache gekommen ist, jedoch unbeschadet der in dem Handels-
gesetzbuchs enthaltenen handelsgesetzlichen Bestimmungen.
Für den österreichischen Rechtsgelehrten ist das Werk ein unentbehr-
liches , und für jeden andern Juristen ein sehr empfehlenswerthes. Refe-
rent hat es mit wahrer Befriedigung aus der Hand gelegt.
16. Das allgemeine Handelsgesetzbuch, vom Stand-
punkte der österreichischen Gesetzgebung erläutert
von vr. Alexander Brix. Wien 1863 und 1864. Bei
Carl Gerolds Sohn. Bis jetzt sind 3 Lieferungen, jede zu
86 Kr. östr. Währung erschienen bis zu Art. 384 des H.-G.-B.,
und das ganze Werk ist auf 6 Lieferungen berechnet.
Das Werk, sagt der Herr Vers, in der Vorrede, hat vorzüglich den
praktischen Juristen und Geschäftsmann vor Augen, weshalb die Erläu-
terungen sich der Ordnung des mit größerer Schrift beigedruckten Ge-
setzestextes anschließen und mit thunlichster Vermeidung theoretischer Er-
örterungen überall nur das Nothwendige, dieses aber eingehend und

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