Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 20 (1871))

Königreich Preußen. Art. 280. 281.

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Rechtsverhältniß obwaltet, unabhängig. In jedem Falle wenigstens
würde er und der Besteller dem Empfänger als Solidarberechtigter
gegenüberstehen. Daß aber dann, wenn der Empfänger das ihm
Geleistete von einem Andern, als dem Leistenden, vertragsmäßig
zu fordern hat, dem Letzteren aus der nützlichen Verwendung nicht
verhaftet ist, wird in dem, Bd. 56, S. 114 der „Entscheidungen"
veröffentlichten Erkenntnisse des Obertribunals vom 18. Jan. 1866*)
nackgewiesen.
Art. 280. 281.
Kaufmännische Empfehlung.**)
Erkenntniß des Kammergerichts Berlin vom 24. Mai
1869 und des Obertribnnals daselbst vom 8. März 1870.
(Preibisch c. S. M. Friedheim Söhne.) (Original-Beitrag.)
Der Kläger nahm den Verklagten wegen einer Schuld des
Kaufmanns Richter in Anspruch, behauptend, daß er durch Mitthei-
lungen des Verklagten zu Kreditgabe veranlaßt worden sei. In erster
Instanz wurde Kläger abgewiesen. In zweiter Instanz wurde der
Verklagte verurtheilt und sei hervorgehoben ans den Gründen:
Gegen das erste Erkenntniß hat Klägerin appellirt und Fol-
gendes an- und ausgeführt.
Ihre Klage stütze sich auf §§ 207 ff., Tit. 14, Th. I in Ver-
bindung mit §§ 86 ff., Tit. 4, Th. I d. a. L.-R., Art. 280 und
281 d. H.-G.-B. und § 241 des Strafgesetzbuchs. Nach Art. 281
des H.-G.-B. sei es gleichgültig, wie viel Klägerin aus der Richter-
schen Konkursmasse erhalten werde. Es handele sich nicht um den
bloßen Inhalt, sondern um Beweggrund und Zweck der beiden
Briefe vom 16. Januar und 5. Februar 1868; die darin ertheilte
Auskunft enthalte eine unbedingte Empfehlung des Richter und
habe den Zweckx gehabt, diesem den gewünschten Kredit bei der
Klägerin zu verschaffen. Klägerin habe hierbei zu der Verklagten
um so größeres Vertrauen gehegt, als sie mit derselben nicht blos
Jahre lang in Geschäftsverbindung gestanden hatte, sondern mit
ihr auch dadurch bekannt geworden war, daß Beklagte von 1850
bis 1859 in Reichenau unter der Leitung des Inhabers der klä-
*) Abgedruckt in Busch, Archiv, Bd. XI, S. 251.
**) Vgl. Centralorgan, N. F., Bd. II, S. 33. 366. 553. — Busch,
Archiv, Bd. VIII, S. 310.

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