Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 20 (1871))

6. Handelsrechtliche Entscheidungen

6.1. Bericht über die Eröffnung des Bundesoberhandelsgerichts

Bericht über die Eröffnung -es Bundes-Ober-
Handelsgerichts
mitgetheilt von dem Herrn B.-O.-H.-G.-Sekretär v. Tümpling in Leipzig.
Nachdem durch Verordnung des Bundes - Präsidiums vom
22. Juni 1870 (Bundes-Gesetz-Blatt S. 418) auf Grund von
§ 27 des die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handels-
sachen betreffenden Bundesgesetzes vom 12. Juni 1869 (B.-G.-B.
S. 208) bestimmt worden war, daß dieses Gesetz am 5. August
1870 in Wirksamkeit trete, fand am letztgedachten Tage die feier-
liche Constituirung und Eröffnung des Bundes-Ober-Handelsgerichts
zu Leipzig in dessen Geschäftslocal in folgender Weise statt.
Erschienen waren die Mitglieder und Beamten des Gerichts-
hofs, mit Ausnahme von zwei durch Unwohlsein verhinderten
Rüthen, sowie auf die Seiten des Bundeskanzleramtes an sie er-
gangene Einladung der Vorstand der Kgl. Kreisdirection Leipzig,
der dasige Oberpost-Director und Deputationen des Kgl. Appel-
lationsgerichts, des Kgl. Bezirksgerichts, des Kgl. Handelsgerichts
im Bezirksgericht, des Stadtraths, der Stadtverordneten, der
Universität, der Handelskammer, des Buch-, Kunst- und Musikalien-
handels, sowie der Advocatenkammer zu Leipzig.
Der Präsident des Bundes - Oberhandelsgerichts vr. Pape
eröffnete die Feierlichkeit, theilte zunächst mit, daß sowohl der
Bundeskanzler als auch der Präsident des Bundeskanzleramtes in
Folge der unerwartet eingetretenen kriegerischen Ereignisse abge-
halten seien, die Constituirung des neuen Bundesgerichtshofs vor-
zunehmen, und deshalb ihm, dem Redner, der ehrenvolle Auftrag
hierzu ertheilt worden sei, erklärte sodann, daß dem Eröffnungs-
acte die Vereidung aller Mitglieder und Beamten des Oberhandels-
gerichts nach Maßgabe der Bundes-Präsidial-Verordnung vom
Archiv für deutsches Handelsrecht. Bd. XX. 1

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