Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Reg. 16/25 (1872))

80 1. Alphabetisches Sach-Register über Abhandlungen und Entscheidungen.

Zin sanrechnnng, anfängliche Unterlassung derselben in einer Handelsver-
bindung, ob sie einen Verzicht enthalte? XXI, 319.
Zurückbehaltungsrecht, kaufmännisches an Jnhaberpapieren, Antrag und
Verkauf derselben, ohne Jndividualisirung derselben, XVII, 261. S. Re-
tentionsrecht, XIX.
Zurücknahme, freiwillige einer Waare durch den Verkäufer; bei derselben
ist die nachträgliche Ueberweisung der Waare an den Käufer wegen Ver-
schlechterung der Beschaffenheit derselben nach der Absendung nicht ausge-
schlossen, XXV, 20.
Zusammenstoß zweier Schiffe, welche sich beide unter Führung eines Zwangs-
lootsen befinden, XVI, 343 flg. Begriff eines Zwangslootsen, XVI, 343 flg.
Auch der Zwangslootse gehört zur Schiffsmannschaft, XVI, 352 flg. Abzug
von einem Drittel wegen „neu für alt," XVI, 334, f. Collision von Schiffen,
XVI. Zusammenstoß zwischen einem Dampfschiff und einem Segelschiff.
Ein Drittel alt für neu in Abzug zu bringen entbehrt rechtlicher Begründung,
XXIII, 104. Zusammenstoß eines bugsirten Schiffes mit einem Dritten,
XXIII, 97. Zusammenstoß von Schiffen, Causu der Haftpflicht des Schadens,
XVI, 352. Welcher Schaden nach dem H.-G.-B. und insbesondere nach
Art. 736 zu ersetzen ist? XVI, 335. S. Schiffsrheder, XX. S. Fracht-
schiffe, XXIV. S. Schiffscollision, XXIV.
Zusicherung eines Dritten, daß der Gläubiger ein ausstehendes Guthaben
bis zu einem bestimmten Termine zurückbezahlt erhalten werde, ob in ihr
eine Bürgschaftserklärung liegt? XXI, 431.
Zuständigkeit des Bundesoberhandelsgerichts zu Leipzig, XXI, 209 flg.
Des Bundesoberhandelsgerichts Controverse« über dieselbe nach dem Bundes-
gesetze vom 21. Juni 1869, XXI, 212. Zuständigkeit der Handelsgerichte;
s. Feuerversicherungsgesellschaft; s. Viehversicherungsgesellschaft, XXI. Der
Handelsgerichte zur Entscheidung der Klage gegen einen Schieferdecker auf
Bezahlung der von ihm angeschafften Schiefervorräthe, XXI, 356. Handels-
gerichtliche zum Verkauf verpfändeter oder retinirter Gegenstände auch
während des Concnrses über das Vermögen des Eigenthümers derselben,
XXIV, 478. Zuständigkeit der Gerichte und Jnstanzenzug in Handelssachen
nach den Gesetzen des Fürstenthums Reuß älterer Linie, XXV, 419. S.
Personenbeschädigung, XXIV.
Zwang, Einwand desselben ist auch im Wechselproceß zulässig, muß aber vom
Verklagten in derselben Weise wie alle Einreden im Wechselverfahren bewiesen
werden, XXIII, 145.
Zwangslootse, wer als solcher zu betrachten? XVI, 359, s. Zusammenstoß
zweier Schiffe, XVI. Ist für sein Verschulden beim Zusammenstoß von
Schiffen haftpflichtig. Umstände, welche ihn exculpiren, XIX, 440.
Zwangsverkauf für Rechnung des Käufers, was muß der Verkäufer be-
weisen? XIX, 156.
Zweck reisen, s. Deviation, XXV.
Zweigniederlassung, s. Firma, XXIV,

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