Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Reg. 16/25 (1872))

4 1. Alphabetisches Sach-Register über Abhandlungen und Entscheidungen.

Angeld, ob die gemeinrechtlichen Bestimmungen über dasselbe durch das H.-G.-B.
avgeändert seien? XVII, 87. Ob dasselbe in Oesterreich durch das H.-G.-B.
aufgehoben ist? XXI, 117, 121. Auch die theilweise Erfüllung des Ver-
trages schützt nicht vor dem Verfalle des gegebenen, bezüglich der Rückgabe
des empfangenen Angeldes in doppeltem Betrage; die Paciscenten können'Ab-
änderungen an dem Recht des schuldlosen Theiles treffen, dem schuldigen
Theile eine Frist setzen, wobei jedoch im Falle der Nichteinhaltung derselben
die verabredeten Abänderungen ihre Bedeutung verlieren, XXI, 117, 121.
Die Partei, welche ein Angeld erhalten und zur Deckung desselben einen
Wechsel ausgestellt, nach Auflösung des Vertrages aber das Angeld erstattet
hat, kann aus Rückgabe des Wechsels dringen, XXIV, 54.
Ankauf einer Dampf-Dreschmaschine ist ein Handelsgeschäft, I^VIH, 442.
Ankündigung, bedungene der Monatslieferungen braucht nicht schriftlich zu
geschehen, XIX, 169.
Anlehnsloose, Auflösung einer Zeichnung auf dieselben wegen nicht recht-
zeitiger Verabfolgung der Jnterimsscheine, XXII, 348.
Anmeldeschein, s. Lebensversicherungsvertrag, XXV.
Annahme eines bestimmten Antrages enthält einen bindenden Kauf, XIX, 99.
Unbeanstandete Annahme und Weiterveräußerung der Waare involvirt eine
Genehmigung der Waare, XX, 201. Nachträgliche, s. Waare beanstandete, XXV.
Annahmeverweigerung, s. Waarenlieferung, XXV.
Anpreisung eines Unternehmens durch Zeitungsartikel, XIX, 47.
Anrechnung, s. Compensation, XX.
Anschaffung begreift nicht die Selbstproduction mit in sich, XVI, 90.
Anderweitige, was sie ist? XVII, 230. Anderweitige, XX, 105. Von Maa-
ren, s. Gewerbetreibender, XXI. Einer Waare von Seiten eines Kaufman-
nes, wenn sie nicht zu den Handelsgeschäften gehört, XXIV, 51.
Anschaffung, s. Kauf, XXI.
Ansegelung, s. Schadensklage, XXV.
Antrag, freibleibend gemachter, Folgen der Unterlassung oder Verspätung
einer Erklärung auf einen solchen, XXI, 446. Annahme eines solchen unter
Bedingungen und Einschränkungen wirkend als Ablehnung des Antrags ver-
bunden mit einem neuen. Das Verlangen anderer als der offerirten Liefe-
rungsfristen, gilt ebenfalls als „Bedingung oder Einschränkung" der Annahme,
XXII, 359. Mißverständniß des wahren Inhalts eines Antrags durch den
Acceptirenden. — Subjective Intention zu acceptiren, bei — wegen jenes
Mißverständnisses — objectiv vorliegender Ablehnung mit objeetiv genügend
formulirter neuer Proposition. — Unerheblichkeit dieses Jntentionsmangels
für Anwendbarkeit des Art. 322, XXII, 359. Antrag auf Vorlegung der
gegnerischen Handelsbücher, s. Handelsbücher, XXIV. Antrag, s. Auftrag, XXII.
Antragsteller, Erläuterungen des Art. 319; wann der Antragsteller von
seinem Rücktritte Nachricht geben muß; die von ihm behauptete Verzögerung
der Annahme hat er zu beweisen, XXIV, 71.
Anweisung, statt Zahlung, XIX,286. An Zahlungsstatt, s. Rechtswandlung,
subjective, XXV. Kaufmännische, Voraussetzungen ihrer Gültigkeit. Indossa-
ment und Cession derselben, Assignation, XX, 349. Kaufmännische, Art. 49
der a. d. W.-O. ist aus sie nicht anwendbar. Folgen hieraus für indossirte
und protestirte, XXI, 129. Bestimmungen des H.-G.-B. iiber dieselbe, XXI,
124. Wirkung des Stillschweigens des Assignaten, XXI, 124. Unanwend-
barkeit der wechselrechtlichen Anordnungen über den Regreß Mangels Annahme,
XXI, 126. Ueber den Begriff der Anweisung, XXII, 174. XXIV, 143.
Acceptirte Weigerung des Assignaten zur Honoriruug einer solchen wegen
eines zwischen ihm und dem Assignatar bestandenen Gesellschaftsverhältnisses.
XXIV. 349.

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