Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Reg. 16/25 (1872))

1. Alphabetisches Sach-Register über Abhandlungen und Entscheidungen. Z

Activlegitimation, des Handlungsbevollmächtigten, was zu ihr erforderlich.
XVII, 32, s. Liquidator, XVII. XlX, 307, 432.
Adhäsion. — Verletzte Anzeigepflicht, XXV, 675.
Adressat, s. Auftrag, XXII.
Adressirung, s. Frachtgut, XVIII.
Agent, für die Handlungen desselben hat das Handlüngshaus einzustehen.
XVI, 80. Anspruch desselben auf Provision, wenn dre Ausführung des
Geschäfts durch Willkür des Auftraggebers verhindert wird, XVII. 310. Hat
nur bei besonderer Verabredung auch für die durch rhn nicht vermittelten
Geschäfte Provision anzusprechen. Nichtexistenz eines desfallsigen Handels-
gebrauches, XIX, 16. Begriff des Agenten, XIX, 13. Begriff eines solchen,
besonders des Versicherungsagenten, XX, 59. Seine rechtliche Stellung,
XIX, 341. Rechtliche Stellung desselben. Überschreitung der Vollmacht ist
für den Auftraggeber unverbindlich, sobald der Dritte nach den Umständen
verpflichtet war,' sich nach der Vollmacht, bezw. ihrem Umfang zu erkundigen.
Fragen der stillschweigenden Ratihabition, XXV, 274. Verhältniß des Agen-
ten zu seinem Auftraggeber und zu dem Gegencontrahenten, XIX, 7.
Wirkungskreis und Ansprüche des Agenten, XXII, 250. Ansprüche desselben
anfAuslagen, XIX, 13. Agentund Provisionsreisender, dessen Befugnisse,XVIII,
387. Die Stellung eines Agenten berechtigt nicht zu Verfügungen über den
Auftrag des Principals hinaus, XIX, 307, 308. Wonach sich dre Belohnung
des Agenten richtet, XIX, 13. Der Umfang der Vollmacht eines zu bestimm-
ten Handelsgeschäften, namentlich zum Geldeinzug beauftragten Agenten,
woraus er zu entnehmen? XIX, 6. Gibt der Agent über den Inhalt des
Vertragsabschlusses seinem Auftraggeber falsche Nachricht, so berührt dieses
den Dritten nicht, XIX, 7. Vermuthung für die Funktionsfortdauer der
Agenten einer Versicherungsanstalt, XXI, 415. Wirkung der Kenntniß des
bei einem Versicherungsanträge betheiligten Agenten von dem Bestehen eines
durch den Antragsteller aufzuklärenden, aber unrichtig oder unvollständig an-
geführten Umstandes, XXI, 392. Entschädigung des Agenten wegen von dem
Principal einseitig aufgehobenen, durch concludente Handlungen bestandenen
Contractsverhältnisses, XXIII, 115. S. Vollmacht, XIX. S. Provision,
XXIII. S. Lebensversicherung, XXIV.
Agentur, s. Provisionsanspruch, XXIII. Aufhebung derselben durch Eröff-
nung des Concurses über das Vermögen des Agenten, XXIII, 276.
Alt für neu, s. Zusammenstoß, XXIII.
Amortisationsfrist für Actien und Jnterimsscheine nach österreichischem
Partikularrechte, XXI, 131.
Amtsthätigkeit, s. Handelsgericht, XX.
Anerkenntniß, s. Contocurrentabschluß, Verjährung, XX. Als Schuldgrund,
XX, 264.
Anerkenntniß vertrag, zur Lehre von demselben, insbesondere im kauf-
männischen Verkehrsleben, XXV, 474.
Anerkennung mündliche, eines Rechnungssaldos als selbstständiger Klage-
grund, XXIII, 275. Stillschweigende des Contocurrents durch Fortsetzung
des Geschäftes ohne Monitur, XXV, 308; s. Kaufvertrag.
Anfechtung einer von dem zahlungsfähigen Schuldner einem Dritten bestellten
Hypothek, XX, 298.
Arrgaben, fälschliche, s. Einrede des Betrugs, XXV. Objectiv unwahre über
erhebliche Punkte berechtigen zur Annahme der wissentlich, unrichtigen Erklä-
rung, XXV, 366. Die Wissentlichkeit der Unwahrheit der abgegebenen
Antwort und der Zweck der Beeinflussung der Versicherungsgesellschaft genügen
zur Vernichtung des Vertrags, XXV, 367. Ursächlicher Zusammenhang zwi-
schen den Verschweigungen und dem Tode des Versicherten ist nicht nöthig,
XXV, 367.

#

1*

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer