Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Reg. 16/25 (1872))

3. Alphabetisches Register

3.1. Alphabetisches Sach-Register über Abhandlungen und Entscheidungen

I. Alphabetisches Register.
1. Alphabetisches Sach-Register über Abhandlungen und
Entscheidungen.

A.
Abbestellung, wie lange sie statthaft ist? XVI, 97.
Abdruck, s. Autor XXII.
Ablehnung eines Kaufantrags verbunden mit neuem Anträge, XIX, 7.
Ablieferung, was ist unter ihr im Sinne des Art. 347 zu verstehen? XX,
217. Bedeutung dieses Wortes in Art. 347 des H.-G.--B., XXV, 495. Im
Sinne des Art. 347 erfolgt durch Einhändigung des Frachtbriefes, XXV,
325. Ist im Art. 347 gleichbedeutend mit thatsächlicher Empfangnahme, XX,
225. Freiwillige Abnahme der Waare an einem andern als dem verein-
barten Erfüllungsorte, XX, 225. Thunlichkeit der Untersuchung, wenn Käu-
fer die Waare weiter versendet, XX, 225. Der Poststücke ins Haus, XX,
385.
Ablieferungsort, s. Waare, XXV.
Abnahme der Waare, freiwillige, s. Ablieferung, XX. Erkaufter Maaren,
Klage auf dieselbe, XXV, 247.
Abrechnung, Unterschied zwischen derselben und Rechnungslegung. Eine Klage
auf Vornahme der ersteren ist ausgeschlossen, X VIII, 186. Einrede des Irr-
thnms und des Vorbehaltes desselben gegenüber einer Abrechnung, XVIII, 184.
Abrechnungsgeschäft, s. Anerkennung, mündliche, XXIII.
Abrede, daß nicht Konvenirendes vom Käufer umgetauscht werden könne, s.
Kauf auf Probe, XXIII.
Abschlagszahlungen, auf welche Schuld sie zu rechnen sind, XXI, 140.
Folgen, wenn sie auf eine bestimmte Wechselschuld geleistet werden, XXI, 140.
Abschließung, s. Handelsgeschäfte, XVIII.
Absender, Verfolgungsrecht des unbezahlt gebliebenen, XVI, 182 flg. Ver-
folgungsrecht des Absenders. — Zwei concurrirende Connossementsinhaber,
XXIII, 164. Haftbarkeit desselben gegenüber dem Frachtführer, wenn ersterer
die Waare selbst verladen und dieselbe wegen fehlerhafter Verladung beschä-
digt wurde und der Destinatär seinen'Regreß an den Frachtführer genommen
hat. — Umfang der Beweislast, XVIII, 68 flg. Erfüllt den Kauf durch
richtige Absendung der bestellten Waare; zur Kaufgründung genügt die Be-
zugnahme auf die Modalität der Absendung, z. B. Uebergabe an die Eisen-
bahn zum Transport an den Käufer, XXII, 433. Spätere Anweisungen des
Absenders, s. Pfand- und Retentionsrecht, s. Klagverjährung, Verkäufer, XXII.
S. Verfolgungsrecht, XIX. S. Frachtführer, Frachtgüter, XXIII.

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