Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 23 (1871))

500

Quellenregister.

Art. des
H.-G.-B.

93. 119.

99 ff.
112. (141.
146.)
114.
117.
117. (22.
33. 15.
111.)
173 ff.
(94. 103.)
209 Nr. 12.
234. 53.
244 sig.
244 flg.

271 Nr. 3.

275.
278 flg.
280. 281.
282.
287.

Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.

Kann die Konkursmasse eines über das Privatvermögen und über
die Handlungsfirma eines Kaufmanns, der zugleich allein persönlich
haftender Gesellschafter einer Kommandit-Gesellschaft ist, eröffne-
ten Konkurses, in dem auch über das Vermögen der Komman-
ditgesellschaft eröffneten Konkurse, persönliche Forderungen des
gedachten Gesellschafters geltend machen, als Liquidantin. 251.
Uebertragung des Mitbesitzes an einer gemeinschaftlichen Sache
namentlich eines Societätsantheils. 244.
Einfluß der Auflösung einer Handelsgesellschaft auf die, für eine
bestimmte bei der Auflösung noch nicht abgelaufene Zeit abge-
schlossenen Engagements-Verträge. 254.
In welchem Falle muß die Handelsgesellschaft aus Geschäften haf-
ten, welche einer der Theilhaber abgeschlossen hat? 414.
Eidesleistung durch die Inhaber der Firma. 255.
Wirkung des Ausscheidens eines Gesellschafters im Laufe des Pro-
zesses auf einen den Firma-Inhabern zugeschobenen, und von
ihnen acceptirten Eid. 256.
Ansprüche des Zeichners einer Commanditgesellschaft auf Aktien
gegen das Griindungs-Comits wegen austragswidrigen Verfah-
rens desselben, besonders bei Engagirung der Komplementäre. 259.
Oeffentliche Blätter für die Bekanntmachungen der Aktiengesell-
schaften. 265.
Darf eine Aktiengesellschaft Procuristen bestellen? 365.
Die Auflösung einer Corporation steht der Erhebung von Ansprü-
chen an dieselbe nicht entgegen. 267.
Ist bei Umwandlung eines Vorschuß-Vereins in eine eingetragene
Genossenschaft die letztere zur gerichtlichen Verfolgung derjenigen
Ansprüche, die dem bisherigen Vorschußvereine zugestanden haben,
legitimirt? 269.
Ist der Schuldner verpflichtet, den Cessionär als seinen nunmeh-
rigen Gläubiger anzusehen, wenn der Cessionär den Schuldner
von der Abtretung in Kenntniß setzt und seine Angabe durch
Vorzeigung der mit einer schriftlichen Cession versehenen Schuld-
urkunde bescheinigt? § 414. 415. Th. 1, Tit. 11. A. L.-R. 476.
Muß die Versicherungsgesellschaft die in den Statuten festgesetzte
Frist zur Auszahlung der Versicherungssumme abwarten, wenn
die zur Legitimationsführung des Inhabers der Police erforder-
lichen Urkunden auf Erfordern nicht in öffentlich beglaubigter
Form beschafft sind? 476.
Kann die Versicherungsgesellschaft die Versicherungssumme an ihren
Agenten als Cessionär des Versicherten zahlen? 476.
Ist die Uebernahme einer Versicherung gegen Prämie auch dann
ein Handelsgeschäft, wenn die Versicherung bei einer auf Gegen-
seitigkeit beruhenden Handelsgesellschaft erfolgt? 476.
Miethe von Fabriklokalitäten kein Handelsgeschäft. 437.
Muß der Verklagte ein guantmm minus angeben? 272.
Entstehung der Solidar-Verbindlichkeit aus verschiedenen Rechts-
gründen. 272.
Bei einer vertragswidrigen Handlung bedarf es nicht des Nach-
weises einer besondern oulxa. 273.
Contocurantzinsen. 11.

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