Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 23 (1871))

Quellenregister.

499

Art. des
H.-G.-B.

Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.

47.
47. 52.

48. 44.
298.

49.
(52) 360.
54.

55. 298.

56.
57.

57.

B.1.Tit.6.
57 flg.
60. 62.
64. 550.

62. 64.
64.

64.
82. 371.
Abs. 2.

85. 1232
113.

85. 150.
174. 208.
250. 253.
266. 271.
272.

Umfang der Befugnisse des Handlungs-Bevollmächtigten. 237.
Klage 'auf Schadenersatz wegen unterbliebener Honorirung von
Wechseln. Klage auf Kaufserfüllung aus Rechtsgeschäften, welche
mit dem Reisenden abgeschlossen wurden. 460.
Der Grundsatz, daß der Bevollmächtigte, um seinen Machtgeber
durch Unterschrift eines Wechsels zu verpflichten, seinen eigenen
Namen mit einem, das Vollmachts-Verhältniß ausdrückenden
Zusatz vollziehen müsse, bleibt auch dann maßgebend, wenn der
Machtgeber ausdrücklich angeordnet hat, daß nur feine Namens-
unterschrift gegeben werden solle. 238.
Welcher Handlungsreisende ist zum Jncasso berechtigt. 163.
Commissions- oder Stellvertretungsverhältniß. 464.
Entschädigung eines Agenten wegen von dem Prinzipal einseitig
ausgehobenen, durch concludente Handlungen bestandenen Con-
tracts-Verhältnisses. 115.
Kann der falsche Bevollmächtigte, welcher im Vertrage seinen an-
geblichen Auftraggeber einem Schiedsgericht untworfen hat, von
demselben auf Erfüllung in Anspruch genommen werden? 239.
Von Handelsgeschäften eines Procuristen für eigene Rechnung. 466.
Preußische Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 8 139. Deut-
sche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 § 110. Handlungs-
gehülfeu und Gesellen und Gehülfen nach der Gewerbe-Ord-
nung. 240.
Die Spezial-Agenten der Versicherungs-Gesellschaften sind keine
Handlungsgehülfen, und daher nicht nach den Vorschriften der
Art. 57—65 zu beurtheilen. 241.
Auflösung eines Dienstvertrags ohne hinreichende Gründe. 1.
Eine Gegenleistung für versprochene aber nicht prästirte Dienste ist
nur zu verlangen, wenn dieselben auf eine bestimmte Zeit und
durch unverschuldetes Unglück unterbrochen wurden. — Syphi-
litische Krankheiten sind nicht zu solchem Unglück zu zählen. 2.
467.
Gründe der Entlassung eines Reisenden. Recht eines Provisions-
reisenden auf Entschädigung, wenn der Principal ihn nicht hat
reisen lassen. 3.
Folgen der Entlassung des Gehülfen eines photographischen Ateliers
ohne genügenden Grund. Photographisches Atelier kein Handels-
geschäft. 8.
Reclamirte Auslagen außer der Provision. Der Agent oder Rei-
sende ist befugt, Provision auch von denjenigen Geschäften zu be-
anspruchen, die der Prinzipal ohne rechtlichen Grund unausge-
führt ließ. 6.
Der Universalerbe, welcher nach dem Tode des Erblassers, dessen
Betheiligung an einer Handelsgesellschaft fortsetzt, wird für die
Gesellschaftsschulden persönlich verpflichtet und kann sich zur Be-
schränkung seiner Haftpflicht nicht darauf berufen, daß er die
Erbschaft enm tzenoüoio inventarii angetreten habe. 243.
Die Kompetenz des Bundesoberhandelsgerichts oder des höchsten
Territorialgerichtshofes zur Entscheidung von Streitigkeiten über
Ansprüche aus Versicherungsverträgen. Rechtliche Natur der
Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit. 153.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer