13.
Quellenregister über den achtzehnten Band dieses Archivs
Auellenregister über den achtzehnten Band dieses Archivs
Art. des
H.-G.-B.
1.
1.
4.
4.271, Nr.
3. 273.
4. 10.
269. 280.
4. 287 —
289. 324.
4. 271.
272. 275.
4. 85. 98.
123. 269.
271, Nr. 1.
4.
5. 272,
Nr. 2.
16. 22. 24.
27.
28. 291.
34.
34. 272.
42. u. 56.
Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.
Das allgemeine deutsche H.-G.-B. ist lex specialis und striet zu
erklären, 385.
Eine kaufmännische Uebung stellt sich gegenüber einem besonder«
Uebereinkommen als unwirksam dar, 117.
Ueber den Begriff „Kaufmann, Handelsmann," 472.
Der Ankauf von Hopfen zum Bierbrauen ist auf Seite des Brauers
ein Handelsgeschäft und in Folge dessen die handelsgerichtliche
Zuständigkeit gegen ihn begründet, 118.
Wenn auch die Verbindung zweier Bierbrauer, deren Geschäft den
Umfang des Handwerkbetriebs nicht übersteigt, nicht als Handels-
gesellschaft erscheint, so haften sie doch für den Kaufpreis be-
zogenen Hopfen sammtverbiMich, 473.
Der Handlungsgehilfe ist nicht Kaufmann im Sinne d. H.-G.-B.s,
Art. 4. — Seine Darlehensaufnahmen bei dem Geschäftsherrn
oder Zahlungsanweisungen an denselben sind für ihn keine Han-
delsgeschäfte, laufen daher nicht von der Entstehung an im
Zinse. — Ein Contocorrentverhältniß kann auch unter anderen
Personen als Kaufleuten bestehen. — Nach Anerkennung eines
Contocorrents können Ansprüche aus den durch denselben er-
ledigten Verhältnissen, welche in demselben übergangen wurden,
nicht weiter geltend gemacht werden, 478.
Eisenbahnbauunternehmer sind nicht als Kaufleute zu betrachten,
474.
Voraussetzungen für die handelsgerichtliche Zuständigkeit zur Ver-
handlung und Entscheidung der Klage gegen einen Consumver-
ein auf Grund der Behauptung, daß derselbe Handelsgeschäfte
treibt, 119.
Competenz des Handelsgerichts gegen einen Webermeister, 385.
Handelsgerichtliche Zuständigkeit gegenüber Spar-, Leih- und Hilfs-
cassen, 124.
Untersagung der Fortführung einer Firma. — Klagrecht, 481.
Verpflichtung zur Rechenschaftsablage aus einer Geschäftsverbin-
dung durch Ertheilung eines Contocorreutauszuges, 126.
Beweiskraft der Handelsbücher, 80.
Beweiskraft der Handelsbücher. — Ist ein hypothekarisch gesichertes
Darlehen, gegeben seitens eines Bankhauses, Handelsgeschäft? 81.
Revalirungsklage gegen den Mandatar auf Grund der Zurück-