492
Sachregister.
Vorschußvereine, deren Befugniß
vor Gericht aufzutreten, 99; Organe
zu ihrer Vertretung und Legitima-
tion derselben, 99; Wirksamkeit der
Vorschriften der Statuten, 99;
Rechtsfähigkeft der nicht in das Ge-
noss enschafts - Register eingetragenen
Vorschnßvereine, 104; Legitimation
des Vorstandes, 104.
W.
Waaren, Disposition unbestellter bei
einer Mehrsendung unter Geschäfts-
freunden , 217; Festsetzung des
Preises hauptsächlich im Hopfen-
handel nach dem Durchschnittser-
gebniß von Marktpreisen, ebendas.
-, s. Aufbewahrung. Empfang-
nahme. Lieferungsgeschäft.
Waarenlager, s. Versicherung gegen
Feuersgefahr.
Wein, über die rechtliche Bedeutung
des Umfüllens von Wein, 425.
Werthsdeclaration, die Unter-
lassung einer solchen bei derUeber-
gabe des Gutes an die Transport-
anstalt involvirt an sich kein Ver-
schulden seitens des Spediteurs,
151.
Werthzeichen, Einprägung eines
Werthzeichens auf Goldwaaren, sein
Werth für die Feststellung des Fein-
gehaltes, 241.
W ide rspruch s recht, s. Gesellschafter.
Wirth ist ein Kaufmann, 447.
Wirtschaft, für den Verpächter
einer solchen besteht eine Haftbarkeit
für die Bierlieferungen an den
Pächter nicht, 222.
Z.
Zahlung an eine andere, als die
durch Vertrag bestimmte Person,
238; Folgen derselben, ebendas.
Zahlungsbedingungen, verschie-
den lautende, 458.
Zahlungsversprechen, das schrift-
liche, 284; 1. das einfache, 284 ; 2.
das Zahlungsversprechen an Ordre,
285; das Zahlungsversprechen an
Inhaber, 293; das Papiergeld,
301.