Quellenregister.
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Art. des ,
H.-O.-B. I
Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.
391. (395.
396. 397.
421. 423.)
397.
402. (649.)
402. (305.
401. 612.)
405.
407.
412. (409.)
422.
568.
579.
597. 615.
603.
627.
653.
680—691.
702 flg.
(708,9h. 3.
390 flg.)
702-731.
736-740.
742—756.
757—781.
782 flg.
(278. 279.
782. 783.
785 flg.
(47. 887.
891 flg.
904.)
785 flg.
Haftung der Eisenbahnen. Aufgabe des Frachtgutes und deren
Beweis, 294.
Zur Interpretation dieses Artikels, 496.
Spedition. Stoppage-Recht, 301.
Entschädigungsanspruch des Waarenversenders an den Spediteur,
welcher die Maaren noch vor deren Ankunft an dem bezeichneten
Bestimmungsorte dem Adressaten überanwortet hat, 296.
Hat der Waarenempfänger eine directe Klage gegen den Spediteur,
welchem von dem Absender die Beförderung übertragen ist? 303.
Aus der freiwilligen Bezahlung eines Theils der Urtheilssumme ist
nicht mit Nothwendigkeit auf einen Verzicht der Berufung zu
schließen. — Einem Flußschiffer ist durch den Art. 407 H-G.-B.
ein Mittel gegeben, sich wegen Frachtgelder rc. bezahlt zu machen
und unter Conservirung aller seiner Ansprüche sein Schiff von der
Ladung zu entlasten. Wenn er von diesem Mittel keinen Ge-
brauch macht, vielmehr mit der Ladung im Schiffe liegen bleibt,
so steht ihm deßhalb ein Anspruch auf Liegegeld nicht zu, 305.
Anspruch des Frachtführers, welcher das Gut ohne Ausübung seines
Pfandrechts abgeliefert hat, gegen den Ladungsempfänger, 307.
Haftung der Eisenbahnen für Beschädigung von Personen, 308.
Vom Beginn der Ueberliegetage, 14.
Muß der Befrachter ein Schiff, das beträchtlich größer ist, als in der
Charter angegeben, wenigstens theilweise befrachten? Haftet der
Verfrachter für eine Größenangabe des Schiffs in der Charter?
Beweislast betreffs der Größe eines vercharterten Schiffes, 15.
Ist Erklärung des Schiffers über Ablauf der vertragsmäßig nicht
normirten Löschzeit erforderlich, um Ueberliegegeld verlangen zu
können, auch wenn eine Ueberliegezeit in der Charter nicht stipu-
lirt ist, und das Ueberliegegeld von einem Conossementsinhaber
und Empfänger einzelner Güter wegen durch seine Schuld erfolg-
ter Ueberschreitung der Löschzeit gefordert wird? 16.
Beweislast, 20.
Connossements - Clausel: „Fracht und alle übrigen Bedingungen
laut Charterpartie," 19.
Bon der Bodmerei, 125—135.
Sind die Vorschriften des 5. Buchs des H.-G.-B.s auch auf die
Flußschifffahrt anwendbar? Das Stranden des Schiffes involvirt
nicht nothwendig eine große Havarie, 309, vgl. 122 und 158.
Von der Havarie, 136—159.
Schaden durch Zusammenstoß von Schiffen, 159—161.
Von der Bergung und Hülfsleistung in Seenoth, 161.
Von den Schiffsgläubigern, 166—172.
Kündigung des Versicherungsvertrags. Auslegung der Willens-
erklärungen, 312.
Rückversicherung, 21.
Ansprüche des Eigenthümers auf die Brandentschädigungsgelder,
wenn der Pächter in eigenem Namen die Versicherung genommen
hat, 313.
Der Versicherungsvertrag, durch welchen Jemand sein Leben zu
Gunsten seiner Erben versichert, erstreckt sich nicht auf den selbst-