Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 11 (1867))

504

Quellenregister.

Art. des

350. (294.
386. 408.)

351. 354.

352.

354 flg.
357. (354
bis 356.)
357.
357.

361.

361. (278.
374.)
365. 387.
376.

376.

380.

381.
382. (402.)

Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.

Beim Viehhandel kann die wahrheitswidrige Versicherung, das
Thier sei gesund, das Vorbringen einer falschen Thatsache im
Sinne des § 271 Str.-G.-B. enthalten. Dieß wird dadurch nicht
ausgeschlossen, daß die betreffende Erklärung civilrechtlich die Ge-
währleistungspflicht des Käufers bedingt, 281.
1. Ersatzforderung des Verkäufers für gestellte und nicht zurück-
gegebene Säckel 2. Retentions- und Compensationseinrede des
beklagten Verkäufers für Entschädigung wegen nicht ausgeführter
Waarenlieferungen, 345.
Die Behauptung des Klägers, daß die von ihm für gewisfe Leistun-
gen berechneten Preise angemessene und landübliche seien, kann im
Laufe des Processes noch Gegenstand einer eidlichen Bestärkung
werden, wenn schon Kläger in der Klage nur auf Grund einer
ausdrücklichen Preisvereinbarung geklagt, diese letztere Behaup-
tung aber später wieder hat fallen lassen, 471.
Studien über diesen und die folgenden Artikel, 172 flg.
Getreidehandel als Fixgeschäft. Unterbliebene Anzeige, daß Erfül-
lung gefordert werde. Verzug des Käufers bei der ihm obliegenden
Abholung der Waare, 282.
Behindernisse der Klage eines Käufers gegen den säumigen Verkäu-
fer auf Vergütung emer Cursdifferenz beim Lieferungshandel, 474.
Zeitkäufe von marktgängigen Waaren können auch dann für einen
Differenzhandel im Sinne des § 261 Str.-G.-B. erachtet werden,
wenn diese Geschäfte nicht blos die Preisdifferenz zum Gegenstände
hatten, sondern beiderseitig ernstlich gemeint waren, und vollständig
vollzogen werden sollten, 285. Der Handel mit Spielbankactien,
344.
Ueber das Kündigungsrecht des Commissionärs und dessen Befug-
niß, einen dem Auftraggeber gemachten Vorschuß zurückzufordern,
350.
Aufkündigungsrecht des Commissionärs. Rücksendung eines Vor-
schusses, 286.
Umfang der Pflichten des Spediteurs in Wahrung der Rechte seines
Mandanten gegen den Frachtführer, 12.
Ueber die Rechte und Pflichten des Commissionärs, welcher nach
Art. 376 H.-G.-B. als Selbstkäufer oder Selbstverkäufer auftritt,
110.
Ist der Committent, wenn er seinen, mit dem Verkaufe von Waaren
betraut gewesenen Commissionär als Käufer in Anspruch nimmt,
an alle Bestimmungen desjenigen Vertrages gebunden, welche
der Commissionär, behufs Ausführung des ihm ertheilten Auf-
trags geschloffen zu haben, dem Committenten gemeldet hat? 288.
Der Spediteur haftet nur für Sorgfalt in Auswahl des von ihm
angenommenen Zwischenspediteurs, nicht auch für Sorgfalt des
Letzteren in Auswahl eines zweiten Zwischenspediteurs, 13.
Gebühren des Spediteurs und Frachtführers, 340.
Ist der Frachtschein und das Frachtgut dem Adressaten vorbehaltsfrei
und ohne irgend eine dabei gemachte Dispositionsbeschränkung
ausgehändigt worden, so ist dadurch für den letzten Spediteur und
dessen Vormänner die Detention am Gute, und damit die nächste
und erste Voraussetzung des Pfandrechts wegen der Fracht, der
Provision rc. verloren, 291.

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