Quellenregister.
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Art. des
H.-G.-B.
Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.
337 flg.
347,Abs..3.
339.
339. (323.)
340. 346.
347. 355.
357.
343.
344. 351.
!345. (69.
360.)
346. 347.
346. 347.
347.
347.
347.
347.
347.
350. (294.
386. 408.)
der noch näher festzustellenden Qualität des Objects, und ergibt
sich bei Ermittelung dieser Qualität, daß der Käufer keine Gegen-
leistung zu erfüllen hat, so ist wegen Jrrthums kein Kauf zu
Stande gekommen, 269.
Zeitpunkt der Anzeige des Fehlers bei erkauftem unächten Samen,
47. Ist bei einer Schadensersatzklage der Betrag des Schadens
stets zu specificiren? 53. Darf der Richter in judicando bekannte
Naturerscheinungen ignoriren? 54.
Kauf auf Probe mit Resolutivbedingung, 6 flg.
Kauf auf Probe. Verpflichtung zu Beantwortung kaufmännischer
Briefe, 342.
Kauf nach Probe, Billigung der Waare. Entschädigung wegen ver-
späteter Lieferung, 339.
1. Hinterlegung der Waare von Seiten des Verkäufers bei einem
Spediteur statt der Zusendung an den Käufer. 2. Vergütung
über Aufwendungen, welche der Gläubiger gehabt hat, um den
Aufenthalt seines Schuldners, der sein früheres Domicil verändert,
ausfindig zu machen, 343.
Grundsätze über die zur Verpackung der Waaren verwendete Embal-
lage, 453.
Die Frage, wenn die Uebergabe und damit der Eigenthumsübergang
einer verkauften Sache stattgefunden habe, ist wesentlich tatsäch-
licher Natur. Beide können angenommen werden, wenn ein Zu-
wiegen einer nach dem Gewichte verkauften Sache stattgefunden
hat, 271.
Präjudicirt theilweise Verwendung der Waare der Dispositionsstel-
lung des übrigen Theils? 8. Beweislast bezüglich der Mängel
zur Disposition gestellter Waaren, ebdas.
Dispositionsstellung wegen Fehlens vertragsmäßiger Eigenschaft,
wenn die Waare vor dem Kaufe untersucht ist und das Fehlen der
Eigenschaft bei ordnungsmäßiger Untersuchung hätte bemerkt wer-
den müssen, 6 flg. Beweislast betreffs eines dicti et promissi
und des Vorhandenseins heimlicher Fehler beim Gattungskauf
und Kauf einer species, 6 flg.
Dieser Artikel ist striet anzuwenden, auch wenn die Parteien keine
Kaufleute sind, 10.
Gewähr der Mängel bei Platzgeschäften, 85.
Dispositionsstellung der Waaren und weitere Verfügung über die-
selbe, 400.
Liegt in der Abänderung einer von einem anderen Orte übersandten
Waare seitens des Käufers eine Genehmigung derselben? Setzt
der Art. 347 die Rückgewähr der Sache in dem Stande, in welchem
sie empfangen wurde, voraus? 275.
Anzeige der Nichtprobemäßigkeit an den Agenten des Verkäufers.
Frist zur Anzeige, wenn der Verkäufer die Waare sofort nach
Abschluß des Vertrags auf Ordre des Käufers versendet, 11.
Die Verschweigung einer Thatsache kann als ein Unterdrücken dersel-
ben im Sinne des § 241 Str.-Ges.-B. angesehen werden, wenn
eine Pflicht zur Kundmachung bestand, sollte dieselbe auch nicht
rechtlich erzwingbar gewesen fern, 280.