Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 11 (1867))

6. Literärische Umschau

Literarische Umschau.

Vergl. Bd. 1,108. 590; II, 228; III, 352; V, 512; VII, 126; IX, 37; X, 171

34. Commentar zum Allgemeinen deutschen Handetsgrsehbuche
mit Ausschluß des Seerechtes von vr. August Anschütz,
ord. Professor der Rechte an der Universität Halle und
Dr. Frhr. von Völderndorff, Rath am Handelsappella-
tionsgerichte in Nürnberg. Erster Band. Erstes-Heft.
(Art. 1—11.) Erlangen, 1867. Verlag von Palm-Enke.
(Adolph Enke).
Der vorstehende Commentar, der unter der Presse sich befindet und
in rascher Folge zur Ausgabe gelangen soll, hat zwei Rechtsgelehrte zu
Verfaffern, von denen der eine, Herr Prof. vr. Anschütz insbesondere durch
seine Kritiken über den Entwurf des deutsch. Handelsgesetzbuchs und seine
Gutachten über Handelsgerichte (vergl. dieses Archiv, Bd. VII, S. 491
flg. Nr. 412. 422. 449) sein warmes Interesse für das Handelsrecht
an den Tag gelegt, der andere aber, Freiherr vr. von Völderndorff,
sich seit fünf Jahren bei dem Handelsappellationsgerichte zu Nürnberg
ausschließlich mit dem Rechtsprechen in Handelssachen beschäftiget, dessen
Entscheidungen herausgegeben und nebst andern Arbeiten diesem Archive
mitgetheilt hat. Das juristische Publicum darf sich daher jedenfalls
etwas Vorzügliches versprechen. Den Gesichtspunkt, von welchem die
Herren Verfasser ausgehen, werden die geehrten Leser am besten aus
dem Vorworte entnehmen, daher die Redaction dasselbe in Folgendem
wörtlich gibt:
„Die wiffenschaftliche Bearbeitung des deutschen Handelsgesetzbuches
hat sich in der ersten Zeit vorzugsweise darauf beschränkt, das in den
veröffentlichten Vorarbeiten des Gesetzbuches enthaltene reichhaltige Ma-
terial für die Auslegung zu verwerthen und nutzbar zu machen. Dieser
Ausgangspunkt war für die Literatur des Gesetzbuches so naturgemäß,
daß dabei selbst eine hie und da bemerkbare Uebertreibung nicht auffallen
konnte. Denn selbst in ihrer Uebertreibung leistete diese Methode für die
richtige Erkenntniß und für die Fortbildung unseres gegenwärtigen Han-

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