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Sachregister.
rungen, Anerkennung ders. als selbstst.
Verpflichtungsgrund, s. Anerken-
nung.
Besitz st örungs-Klage eines Han-
delsgesellschafters wegen ihm ver-
weigerter Einsicht der Handelsbücher
der Gesellschaft, 407.
Bestellung eines Erzeugnisses, zu
welchem der Besteller den erfordert.
Stoff nicht liefert, ist kein Lohn-, son-
dern ein Kaufvertrag, 339. Voll-
macht zu Waarenbestellung, s. Voll-
macht.
Beweis durch Handlungsbücher, s.
Handlungsbücher.
Beweiskraft der Handelsbücher, s.
Handelsbücher.
Bezahlung des Schadens, 71.
Biereink auf von Seite eines Restau-
rationspächters bei einem Brauer ist
ein Handelsgeschäft, s. Handelsge-
schäft.
Bodmereigeber, Gefahr des, 40.
Börsenpreise, s. Marktpreis.
Böschlootfen, s. Lootsen.
Briefe, Vorlage ders. 105.
Bruttocapital, s. Marktpreis.
Bundesconsulate,s.Nordd. Bund.
Bürgschaftserklärung liegt in den
Ausdrücken: „Liefern Sie nur, für
das Geld sorge ich", 347.
C.
Caravanen,41.
Civilgerichte können nicht durch
Vertragsbestimmung zur Entschei-
dung über Handelsstreitigkeiten statt
der Handelsgerichte berufen werden,
s. Handelsgerichte.
Clariren, Begriff. 428.
Commanditist, 123.
Commis, 111.118.
Competenz des Schiedsgerichts, s.
Schiedsgericht.
Con curser ö ff nun g, Einfluß der-
selben auf das Firmenrecht, 1. Be-
friedigung aus dem Privatvermögen
der Gesellschaft, 334.
Concurs des Principals, s. Hand-
lungsgehülfe.
Conföderirte Staaten, s. krieg-
führende Macht.
Contocurrentverhältniß, Be-
griff deff., 433.
Conventionalstrafe als selbststän-
dige klagbare Forderung, 426. An-
nahme der nachherigen Erfüllung
ohne Vorbehalt durch einen Bevoll-
mächtigten. Conventionalstrafe auf
ein Thun, welches unterbleiben soll,
ebdas. Die Strafe verfällt nur durch
solche Vertragsverletzung , bei denen
der andere Contrahent ein Interesse
hat, 428.
Copirbuch, 105.
Coursnotirung, 204.
D.
Dauer der Versicherung, 37.
Decort, 207.
Diebstahl, 32.
Differenzgeschäft, s. Liefcrungs-
geschäft.
Dispositionsrecht a) des Spedi-
teurs, b) des Absenders, c) des Desti-
natärs, s. Verfolgungsrecht.
Distanzfracht, Anspruch des Fracht-
- führers auf dieselbe bei zufälliger
Verhinderung der Vollendung des
Transportes nach gemeinem Rechte,
386.
C.
Eidesleistung eines Gesellschafters
nach Auflösung der öffentl. Gesell-
schaft, 333.
Eigenthum an der transportirten
Waare, s. Verfolgungsrecht.
Efigenthumsklage, s. Inhaber-
Papiere.
Eigenthumsübergang ist die Be-
dingung für das Retentionsrecht der
Waaren, welche nur durch Zuwägen
in das Eigenthum des Käufers über-
gehen, s. Retentionsrecht.
Einführungsgesetz, preuß. Art. 15,
443.
Einführungsgesetz, Hamburg.
§ 24,91; § 6. 29, 125. 127; § 35,
129. 140; § 40, 204. 206; § 45,
295; § 51, 240.
Einsicht der Handelsbücher, ob
deren Verweigerung eine Besitz-
störungsklage eines Handelsgesell-
schafters begründet, s. Besitzstörungs-
klage.
Eintragung, s. Einführ.-Ges 94.
Emballage, s. Usancen.
Engagement, s. Handlungsgehülfe.
Erfüllung nach den Umständen, 461.