Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 8 (1866))

VI

Inhalt des achten Bandes.

Seite
II. Zur Frage, ob Handwerker als Kaufleute anzusehen sind; mit Rück-
sicht auf die Competenzverhältnifse in Sachsen. Vom Herrn Be-
zirksgerichtsactuar Dr. Noack in Dresden.373
III. lieber die Zulässigkeit der Kündigung des mit einem Handlungs-
diener geschlossenen Dienstvertrages. Vom Herrn Appellationsge-
richtsrath v. Kräwel in Naumburg.390
IV. Zwei Rechtsfälle aus der Lehre von den Handelsgesellschaften. Von
Herrn Dr. Puchelt, Kreisgerichtsdirector zu Baden-Baden . . 393
V. Sind die den Actionären auf die Zeit der Vorbereitung des Unter-
nehmens bis zum Anfänge des vollen Betriebes statutenmäßig ge-
zahlten Zinsen, sowie die Gründungskosten aus dem Gewinn zuvor
zu ergänzen, bevor eine Dividende vertheilt werden kann? Von
Herrn Stadtgerichtsrath K eyßner in Berlin.• . 406
VI. Haftbarkeit des Bankiers für Abgabe von Werthpapieren Mitge-
getheilt von Herrn Di-. Puchelt, Kreisgerichtsdirector in Baden-
Baden ..414
VII. Ueber die handelsrechtliche Natur der accessorischen Rechtsgeschäfte,
besonders der Bürgschaft. Von Herrn Kreisrichter Voigtel in
Burg.421
Nachtrag zu VII.444
VIII. Inwieweit sind Differenzgeschäfte klagbar? Erörterungen über diese
Frage, insbesondere Entscheidungen des großherzogl. badischen Ober-
hofgerichts hierüber. Vom Herrn Oberhofgerichtsrath Eduard
B r a u e r in Mannheim.448
IX. Zur Erläuterung der Worte des Art. 347 des H.-G.-B.: „soweit
dieß nach dem ordnungsmäßigen Geschäftsgänge thunlich ist."
Von Herrn Appellationsgerichtsrath v. Kräwel in Naumburg . . 460
X. Genügt es, wenn im Falle des Art. 347, Abs. 1 H.-G.-B. der
Käufer im Allgemeinen seine Unzufriedenheit mit der empfangenen
Waare anzeigt, oder bedarf es der Angabe der einzelnen gefundenen
Mängel? Von demselben .461

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