Quellenregister.
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Art. des
H-G.-B.
Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.
343. 354.
376.
343. 354.
Fruchtlieferungsgeschäft. — Cession der Rechte aus dem Engagement
von Seiten des Verkäufers auf einen Dritten. — Mora des
Käufers und demzufolge vorgekommener Weiterverkauf der Frucht
durch einen unbeeideten Mäkler. — Der Verkäufer ist selbst der
dritte Käufer. 320.
S 191 ff.
Zu Buch IV,
Tit. 2 u. zu
Art. 347.
345.
345.
347.
347, Abs.1.
347.
347.
347. 348
347.
347. 34.
347.
347.
348.
349.
355.
355.
355—357.
357.
357 ff.
357.
1. Perfection eines Kaufgeschäfts durch Annahme übersandter
Maaren. — 2. Untersuchungspflicht nach Art. 347 H.-G.-B.
S. 165.
Ueber den Beweis der Einrede der fehlerhaften Waare. 107.
Zur Lehre von den Einreden der Fehlerhaftigkeit der Waare. 99.
Verspätete Anzeige von der Mangelhaftigkeit einer Waare an den
auswärtigen Verkäufer. 325.
Genügt es, wenn der Käufer im Allgemeinen seine Unzufriedenheit
mit der Waare anzeigt, oder bedarf es der Angabe der einzelnen
gefundenen Mängel? 461
Der Grossist ist zur Dispositionsstellung der in den üblichen Um-
hüllungen gekauften Waare wegen Nichtempfangbarkeit so lange
befugt, bis er nach dem ordnungsmäßigen Geschäftsgänge von den
Mängeln der Waare Kenntniß erhielt. 244.
Dispositionsstellung und Verpflichtung des Käufers zur Anzeige der
Mängel der Waare an den Verkäufer bei Platzgeschäften. Han-
delsgebrauch im Engros- und Detail-Geschäft. 327.
Theilweise Dispositionsstellung. Beweislast. 182.
Erledigung des Einwandes der Probewidrigkeit einer Waare, welche
dem Käufer bei deren Verarbeitung nicht entgehen durfte, durch
letzteren. Schädenauspruch? 109.
Nicht ordnungsmäßige Dispositionsstellung. — Beweiskraft von
Handelsbüchern. 330.
Handel nach früheren Lieferungen. 155.
Zur Erläuterung der Worte: soweit dieß nach ordnungsmäßigem
Geschäftsgänge thunlich ist. 461.
Beweis durch Sachverständige, wenn deren Gutachten einander
widersprechen. 246.
Die Redhibitio» wegen mangelhafter Beschaffenheit einer Retorte
betreffend. 248. .
Unanwendbarkeit dieses Artikels bei Verträgen, die vor Einführung
des H.-G.-B. abgeschlossen sind. 185.
Ueber die Klage auf Leistung des id quod interest an Stelle der Na-
turalerfüllung, im Fall der Verkäufer am bestimmten Tage nicht
S. zu Art. 342.
Inwieweit sind Differenzgeschäfte klagbar? 448.
Klage auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises darauf hin, daß
nach Angabe des klagenden Käufers der abgeschlossene Kaufvertrag
mit beiderseitiger Einwilligung der Parteien wieder aufgehoben
worden sei. 316. Einrede der bedingten Aufhebung, ebd.
Schadenersatzforderung wegen Nichtlieferung von Seiten des Ver-
käufers bei Vereinbarung eines festen Lieferungstermins. 332.334.
Forderung der Differenz zwischen dem Kaufpreise und dem höchsten
Marktpreise, welcher in der Zeit von dem Lieferungstage bis zur
Verurtheilung des Beklagten für die betreffende Waare erreicht