Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 12 (1868))

506

Quellenregister.

Art. der
H-.G.-B

Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.

424.
426.
427.
427 u. 395.
427, Nr.1,
(396).

560, Abs.2,
607.
639. (584.
631. 642.)
653.

658.
782—823.

810.

810.

835, Nr. 4.
910.

S. 463.
Gewichtsmanco bei flüssigen Stoffen auf Eisenbahnen, 19.
S. 463.
Zur Haftpflicht der Eisenbahnen, 20.
Die Werthsangabe in einem Frachtbriefe unter der Rubrik: „valeur
declare L la douane“ ist als der Eisenbahngesellschaft, welche mit
diesem Frachtbriefe die Waaren aus dem Auslande übernommen
hat, gegenüber abgegeben nicht anzusehen, 360.
S. 464.
Fautfracht. Rücktritt des Befrachters von dem Frachtverträge wegen
zufälliger Verzögerung der Reise, 361.
Ueber die Bedeutung der Clausel des Frachtvertrages, daß der Schif-
fer zur Vermeidung einer Conventionalstrafe bei des Befrachters
Agenten zu clariren hat, 370.
Jrrthum bei der Angabe des Maßes im Connosfement, 373.
Von der Versicherung gegen die Gefahren der Seeschifffahrt, 105.
Allgemeine Grundsätze, 110. Anzeigen beim Abschluß der Ver»
trags, 122. Verpflichtung des'Versicherten aus dem Versiche-
rungsverträge, 125.
Die in den Police-Bedingungen einer Versicherungsgesellschaft dem
Versicherungsnehmer ganz allgemein aufgelegte Pflicht, jede ander-
weit schon auf den Versicherungsgegenstand geschloffene Versiche-
rung bei Verlust des Entschädigungsanspruches anzuzeigen, be-
schrankt sich nicht blos auf die auderweiten Versicherungen durch
den Versicherungsnehmer, sondern findet auch für die dem Letzte-
ren bekannten Versicherungen dritter Personen statt, 374.
Die Clausel einer Versicherungspolice, wornach der Versicherte den
Entschädigungsanspruch verlieren foll, wenn in dem Versiche-
rungsanträge nicht alle auf die Feuergefährlichkeit einwirkenden
Umstände angegeben waren, kann von der Versicherungsgesell-
schaft nicht geltend gemacht werden, wenn der Agent derselben
selbst den Versicherungsvertrag geschrieben und sich vor Abschluß
des Versicherungsvertrages von dem Vorhandensein der in dem
selben nicht angegebenen, auf die Feuergefährlichkeit einwirkenden
Umstände in den versicherten Localien Kenntniß verschafft hat, 374.
Geht der Anspruch auf die Versicherungssumme verloren, wenn der
Versicherte durch übermäßigen Genuß von Spirituosen sein Leben
verkürzt hat? 376.
Ist die Policenbedingung, daß der Entschädigungsanspruch binnen
6 Monaten nach dem Brande anhängig zu machen sei, als eine
Bedingung oder ein Vertrag über die Verjährung aufzufaffen?
Begriff der Auhängigmachung, 377.

Leipzig, Druck von Mesecke & Devrient.

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