Metadaten : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Romanistische Abteilung (Bd. 20 (1899))

Die pompejanischen Wachstafeln.

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letzter Ausläufer der griechisch-römischen Habe-Quittung,
die Rubriken der italienischen Buchführung des Mittelalters:
'deve dare — deve avere’, soll geben — soll haben, heut zu-
sammengeschrumpft zu einem ziemlich sinnlosen: 'Soll —
Haben’1)-
Für Rom selbst ist nun die habere-Quittung überreich-
lich bezeugt.
Die selbständige Bedeutung des 'habeo’ der Accepti-
lationsantwort erhellt aus G. II 85: sed habere se dicat2)
und zumal aus Seneca de benef. YH 14, 16, der es zu 'omnia
a te habeo’ ausbildet und dem ‘habeo’ des Gläubigers wort-
spielend ein ‘debeo’ entgegensetzt (o. S. 193).
Derselbe stoische Wort- und Sprachkünstler sagt bei
Erörterung der Schulfrage: 'an possit aliquis sibi beneficium
dare?’ (Sen. de benef. Y 7): demens . . qui aliquid vendi-
disse sibi se dicat. . atqui quemadmodum vendere, sic dare
aliquid a se dimittere est et id quod tenueris habendum
alteri tradere. Ferner z. B. Sen. de ben. I 14: sunt qui
idem habent, sed non eisdem verbis datum, II10: . . ut
habeat, nec a quo acceperit sciat u. s. w.
Die Acceptilationsformel: quod ego tibi promisi, habesne
acceptum? habeo — entsprach also durchaus dem spondesne
dari? spondeo. Ihre Ausdehnung auch auf stipulationes
faciendi muss eine spätere, dem ursprünglichen Sinn der
Formel nicht entsprechende sein3).
*) Die genauere Darlegung und die gesammelten Beläge hoffe ich
demnächst in einer kleinen Schrift publiciren zu können. — 2) Wirklich
ohne selbständige Bedeutung ist das facere in ‘accepta facis? facio’.
Wenn Gaius nun an diese Formel gedacht hätte, würde er da etwa
‘at si non accipiat, sed facere se dicat’ geschrieben haben? Gewiss
nicht. Wenn er also ‘habere se dicat’ schreibt, so hatte für ihn das
habeo eine selbständige, vom ‘acceptum’ ganz unabhängige Bedeutung.
— 3) Karlowa, R. RG. II813, der die vorstehende Deutung der Accepti-
lationsformel annimmt: ‘(das) acceptum habeo (ß%u> Xaßdv) . . . spricht
ein Doppeltes aus: das accepisse als Ursache und das habere als Wir-
kung’ (ebenso R. RG. I 801 A. 1), will dennoch von dieser Correspon-
denz des dare und habere nichts wissen: ‘Was ihm versprochen ist,
mag dies nun sein, was es will, erklärt der Stipulator als ein Em-
pfangenes zu haben, ... Man braucht dabei nicht nothwendig an ein
dare zu denken. Die auf acceptum habere lautende Accepti

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