496
Quellenregister.
Art. des
H.-G.-B.
414.
423. 427.
708, Nr. 3.
705.
785 flg,
785 flg.
910.
Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.
Ist der Frachtführer zum Gegenbeweise darüber zu verstatten, daß er
den in Fracht genommenen Roggen feucht übergeben erhalten habe,
wenn im Ladescheine die trockene Uebergabe bekannt ist? 56.
Bleiben die gesetzlichen und vertragsmäßigen Bestimmungen eines
Frachtvertrags auch dann maßgebend, wenn die Eisenbahnver-
waltung, anstatt sich der Verbindungseisenbahn zur Beförderung
des Frachtguts von einem Eisenbahnhose nach dem andern zu be-
dienen, das Frachtgut durch Rollfuhrwerk befördert?
Bösliche Handlungsweise; Transport des Frachtgutes durch
Rollfuhrwerk; Diebstahl von einem unbewachten Rollwagen, 57.
Absichtliche Strandung an einem bestimmten Orte zur Abwendung
des Untergangs durch Strandung an einem anderen Orte. —
Abbringungskosten, wenn die Ladung schon vor der Abbringung
gelöscht ist, 65.
Sterbekassen-Gelder gehören zum Nachlasse des eingekauften Mit-
gliedes , nicht dem Dritten. welcher zum Bortheil des eingekauften
Mitgliedes die Versicherung genommen hat, 69.
Der Anspruch aus einer Lebens-Versicherung auf Zahlung der beim
Tode des Versicherten fälligen Versicherungs-Summe ist ein Ver-
mögen des Letzteren, und-gehört die Versicherungs-Summe bei
seinem Tode zu seinem Nachlasse, bez. wenn er sallirt erklärt ist, zu
seiner Fallitmasse, und zwar auch dann, wenn in dem Versiche-
rungs-Verträge stipulirt ist, daß die Versicheruugs - Summe an
seine Erben gezahlt werden soll, 72.
Die in einer Assecuranz - Police zur Geltendmachung des erlittenen
Schadens vereinbarte präclusivische Frist zur Anstellung der Klage
wird durch die Anstellung der Klage bei einem incompetenten
Richter unterbrochen, auch wenn dieser, indem er sich incompetent
erklärte, die Klage abgewiesen hat, 73.
Leipzig, Druck von Giesecke & Dcvrient.