Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 15 (1869))

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Quellenregister.

Art. des
H.-G.-B.

Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.

354, 357.
355. 3o i.
Soö 35(.

355-357.
356.
356.
356. 319.

356. 357.
343.

357.
357.

357.
357.
357,Abs. 3.
357. 376.
361.

361.

361.
361. 363. 369
370. 376.
361. 371.

Verzug des Käufers im Falle der behaupteten Unfähigkeit des Ver-
käufers zur Erfüllung, 8.
Ob ein Verzicht aus Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung aus
der vorbehaltlosen Acceptation einer bestellten Waare bei ibrer
endlichen Uebersendung zu entnehmen sei, hängt von den jeweiligen
vorausgegangenen und nachgefolgten Umständen ab, 195.
Begründung der Klage des Schadenanspruchs des Käufers gegen den
säumigen Verkäufer. — Zeitpunkt der Schätzung des Interesse bei
stillschweigender Gestundung der Lieferung über die ursprüngliche
Lieserungszeit hinaus. — Einfluß der Erklärung des Verkäufers,
die Waare überhaupt nicht übergeben zu wollen, auf das dem
Käufer in Art. 355 eingeräumte Wahlrecht, 471.
Nachweis des Schadens wegen Nichterfüllung, 11.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags, 477.
Eine bestimmte Frist für die Anzeige der Wahlausübung des Käufers
an den säumigen Verkäufer besteht nicht, 197.
Verfahren für Nachholung des Versäumten: die Anregung zu der-
selben kommt in der Regel dem Berechtigten zu, das Erbieten des
Verpflichteten zur nachträglichen Erfüllung erscheint unter Um-
ständen nur als ein neuer Vertrag, 198.
Bleibt eine Lieferung, die binnen einer bestimmten Frist zu geschehen
hatte, ein Fixgeschäft, wenn nach Ablauf der Lieferungsfrist ein be-
stimmter neuer Lieferungstermin vereinbart wird? — 2) Verkauf
in Gemäßheit des Art. 343 zu dem Marktpreise. Der Verkauf ist
auch dann zulässig, wenn vorher der Verkäufer nur androhete, er
werde die Waare auf Gefahr und Kosten des Käufers lagern
lassen, 89.
Zur Lehre der Säumniß des Käufers in Abnahme der Waare, 479.
1) Wieweit haftet der Commissionär oder Agent für nicht zurück-
gelieferte Gefäße (Säcke)? — 2) Befugniß des Agenten, Schaden-
ersatz und bez. Provision zu beanspruchen für dem Committenten
aufgegebene, aber von diesem nicht vollzogene Ordres. 92.
Beweis der Mittelbereitschaft des Käufers bei Lieferungsgeschäften, 478.
Anzeige des Verkäufers an den Käufer, daß er auf Erfüllung des
. Vertrags bestehe, vor Ablauf des bestimmten Abnahmetermins, 13.
Lieferungsgeschäfte mit Vorprämien. 12.
Commissions-, Proper- und Fixgeschäft, 14.'
Nicht jedes blos chronologisch niedergeschriebene Verzeichnis von
Einnahmen und Ausgaben ist eine Rechnungim gesetzlichen
Sinne. Vielmehr kann der Geschäftsherr einem solchen Producte
das sog. lnouituin generale, daß dasselbe keine abnahmefähige
Rechnung sei, entgegenstellen, 17.
Inwieweit kann der Committent, ohne zuvorige Klage auf Rech-
nungslegung, diejenige Leistung, welche er aus dem Geschäfte
zu fordern hat, gegen den Commissionär einklagen? 21.
Rechnungslegung, als angebliche Bedingung von Ansprüchen des
Committenten, 22.
Verkaufs-Commissionär. Klage auf Zahlung der beigefügten Preise.
Depot-Wechsel, 19.
Der Committent haftet dem Commissionär, wenn der letztere für
Mängel der Maaren (z. B. daß solche gestohlen waren) in Anspruch
genommen wird. — Eigenes Verschulden des Commissionärs, 93.

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