Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 15 (1869))

2. Vorwort

U <r r tt» o r t.

Das Vorwort zum XV. Bande dieses Archivs kann ein großes
Ereigniß verkünden, das größte, welches im Gebiete des Handels-
rechts noch zu fassen und zu wünschen war.
Es ist dieses ein Gesetz über die Einführung des Handelsgesetz-
buchs und der Wechselordnung als Bnndesgesetz, und ein damit
in Verbindung stehender von der königlich sächsischen Regierung
dem Bundesrathe vorgelegter Entwurf wegen Errichtung eines
obersten Gerichtshofes für Handelssachen.
Schon in dem Vorworte zum vierten Bande des Archivs habe
ich auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, welche der Schaffung
eines gemeinschaftlichen Organs behufs der Erhaltung der Einheit
des Handelsrechts in Deutschland entgegenstehen und einer gleichen
Ueberzeugung mag sich auch der deutsche Juristentag hingegeben
haben; denn derselbe hat die betreffende Frage fortan von seiner
Tagesordnung gestrichen.
Dagegen ist nun von der königl. sächsischen Staatsregierung der
-allein richtige und zum Ziele führende Weg betreten worden, auf
welchem sich jene wichtige Frage mit voller Sicherheit lösen läßt; denn
auf und durch denselben werden alle von mir am angeführten Orte
angeregten Bedenken beseitigt.
Zunächst war aber ein Gesetz über die Einführung des Handels-
gesetzbuchs und der Wechselordnung als Bundesgesetze nothwendig;
denn dieses bildet die unentbehrliche Brücke für die Errichtung eines
gemeinschaftlichen höchsten Gerichtshofes in Handels-
sachen, der ohne eine Bundesgesetzgebung nicht denkbar war.
Möge diese segensreiche Schöpfung recht bald ins Leben treten.

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