Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 5 (1865))

Inhalt des fünften Bandes

VII

Seite
einem Cöntocörrentverhältnisfe liegt nicht die Behinderung der
Einklagung oder Abmachung eines einzelnen Geschäfts . . . 388
§ur Lehre von der Realoblalion bei Käufen ...... 399
üsposttionSfiellung einer nach Probe gehandelten Waare.
Beweislast im Betreff der Probemäßigkeit oder Nichtprobemäßig-
keit der Waare. Verpflichtung des Empfängers zur sofortigen
Prüfung der Waare, mit besonderer Berücksichtigung des Ver-
kehrs im Großhandel.406
Ueber Dispositionsstellung fehlerhafter Waaren nach älterem
und neuerem Handelsrechte.423
Rechtsfall und Entscheidungen sächsischer Gerichte, als Beitrag
zu der Lehre vom Commissionsgeschäfte und zu der Frage, ob die
Behauptung eines Beklagten, nicht im eignen, sondern im Auf-
träge emes Dritten contrahirt zu haben, als Ausflucht oder als
geleugneter Klaggrund zu betrachten sei?.433
Zu § 10, Alinea 2 des Einführungsgesetzes zum allg. deutsch.
H.-G.-B. vom 30. Oct. 1861. Die Legitimation des Vorstandes
der sächsischen Hypothekenversicherungsgesellschaft vor demGrund-
und Hypothekenbuche.451
Königreich Hannover. Verordnung des königl. Justiz-
ministeriums . 459

XIX. Entscheidungen der Gerichtshöfe der freien Stadt Frankfurt und
des Oberappellationsgerichts zu L ü b e ck.
Auslegung von in Handelsbriefen gebrauchten Ausdrücken . 461
Wenn zwei Gesellschafter sich trennen, wem gebühren die Ge-
schäftsbücher? .462
Anerkennung eines Contocorrents; Berechnung von Zinsen,
wenn die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien aufgehört
hat; darf der Schuldner auf Reclamationem welche er gegen
frühere Contocorrentabschlüffe erhoben, später wieder zurück-
kommen? . 463
Rechtmäßige und rechtzeitige Dispositionsstellung von Waaren,
— Dispositionsstellung an den Agenten.466
Ordnungsmäßige und rechtzeittge Dispositionsstellung nicht
probemäßiger Waaren. Stellung des Agenten bei einem Platz-
geschäft .467
Bedeutung der sogenannten Aussallmusier, welche der Fabri-
kant, bei welchem eine Waare bestellt worden, dem Käufer zu-
sendet .469
Rechtzeitige und ordnungsmäßige Dispositionsstellung der
Waare. — Vollmacht des Agenten.470
Zur Disposition gestellte, aber aus Verlangen hes Verkäufers
nicht alsbald zurückgeschickte Waaren. — Exceptio quanti minoris. 471
Rechtzeitige Dispositionsstellung — heimliche Mängel und Be-
gründung dieser Einrede. 474
Kauf nach Muster — exceptio quanti minoris.478
Verjährung der Redhibition.479
Abgehen von dem Lieferungsvertrag. Theilung der Lieferung. 481
Zur Disposition gestellte Waaren — Exceptio quanti minoris 482
Manco bei Baarzahlungen — Ersatzansprüche wegen nicht
alsbald den Committente« wieder zurückgelieferter dem Verderb

ausgesetzter Commisfionswaare — Verpflichtung des Com-
mittente» dem Commissionär seine Aufwendungen für das Ge-
schäftsloeal und die Dienste seiner Leute zu ersetzen. — Berech-

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