Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 16 (1869))

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Sachregister.

Käufer hat sich nach Ablieferung der
Waare an ihn baldmöglichst zu er-
klären, ob er sie empfangbar befinde,
107. Der ist zur Redhibition der
probewidrigen Waare berechtiget,
100. Wenn es sich um keinen ver-
borgenen Fehler handelt und der
Käufer die Waare nicht sofort unter-
sucht hat, so hat er, wenn es sich nicht
um einen Betrug Art. 350 handelt,
kein weiteres Klagerecht, 101, s.
Verzug.
L.
Ladeschein, Cesston eines nicht an
Ordre gestellten, 182. Unterschei-
dung zwischen Ladeschein eines Flnß-
schiffers und Conossement eines See-
schiffers, ebdas.
Lagergeld, Bedingung des Rechts
auf seine Erhebung, 92. 93.
Lebensversicherung, Klage aus ei-
ner solchen, 46. Beweislast, wenn
die Versicherungssumme wegen
Selbstentleibung nicht ausbezahlt
werden will, ebdas. Klage, angestellt
von dem Cessionar der Police, 47.
Lehrvertrag, 72, exceptio non
implet, contr.
Lieferungsfrist, s. Nachlieferungs-
frist.
Lieferungsgeschäft, Begriff dessel-
ben, 90.
Lieserungsvertrag, s. Fixgeschäft.
Lieferungszeit an einem bestimm-
ten Tage, wann tritt bei diesem Ge-
schäfte die mora ein? 243, Ziff. 1.
Liquidation, wann auf dieselbe ge-
klagt werden kann? 89.
Lotterie, über den Verkehr mit Lot-
terieloosen, 77. Wesen desselben,
ebdas.
M.
Mäkler, verpflichtet seinen Mandan-
ten nur dann, wenn er seinen Auf-
trag nicht überschreitet, 84. Münd-
liche Zusicherungen desselben an eine
Partei über Abschluß einer unter-
schriftlich vollzogenen Chartepartie,
wenn sie geltend zu machen sind?
288 flg.
Mängel der Waare sind sofort anzu-
zeigen, es ist aber nicht erforderlich,
sie zugleich zur Disposition zu stel-

len, 134, der Art. 355 des H.-G.-
Buchs wird erläutert, 136, und als
unanwendbar dargestellt, ebdas. und
137. Wenn sie keine heimlichen sind,
und der Empfänger ein Sachver-
ständiger ist und keine Ausstellungen
gemacht hat, gelten sie für unerheb-
liche, 103. Verborgene können auch
später geltend gemacht werden, nur
muß auch hier sofort nach ihrer Ent-
deckung dem Verkäufer Anzeige ge-
macht werden, 103. Verjährung
jeder Klage, ebdas., s. Monitur.
Miteigenthümer, wenn kann ein
solcher über ein in gemeinschaftlichem
Eigenthum gestandenes Gesammt-
verkaufsobject gültige Dispositionen
treffen? 9.
Monitur, Folgen einer rechtzeitig
unterlassenen, 230. Braucht nicht
dem Verkäufer selbst, sondern kann
auch seinem Vertreter gemacht wer-
den, 228, s. Dispache.
Nora, wenn sie vorhanden, pnrssatio
derselben, Grundsätze über dieselbe,
247 flg , 253 flg.
Muster, Zusage, daß dre Waare so
gut sein solle, wie das ungefähre
Muster, 237.
Mühlenbesitzer, ist Kaufmann, 90.
91.
N.
Nachlieferungsfrist des Art. 356.
Sinn dieses Artikels und Interpre-
tation der Worte „und ihm dabei",
244.
O.
Offerte, Erklärung auf dieselbe, wie
sie auszu legen? 95. 96.
P.
Paulianische Klage im Handels-
verkehr, 42.
Platzhandel, Begriff desselben, 5.
Platzgeschäfte, auf diese finden
Art. 347 und 348 keine Anwendung,
Art. 347—349, 6. Vielmehr kömmt
bei denselben das gemeine Recht zur
Anwendung, ebdas, und in die Augen
fallende Mängel müssen sofort ge-
rügt werden, ebdas. Geheime Män-
gel, Begriff derselben, 7. Kenntniß

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