Handelsrechtliche Controverse».
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liche Staatsprüfung bestanden hat, sich in jedem Appellations-Ge-
richts-Bezirke als Rechtsanwalt niederlassen, und den gewählten Be-
zirk jederzeit mit einem anderen vertauschen kann. Innerhalb dieser
Schranken sind denn auch aus dem Juristen-Tage *), auf den An-
waltstagen **), in den juristischen Zeitschriften***), und neuerlich noch
in der Schrift des Professors Gneist si) die Gründe für und wider
die freie Advocatur, ob sie sofort, oder erst mit der neuen Proceß-
ordnung, und unter welchen Modalitäten einzuführen sei, erörtert
worden.
Während man aber so noch äs l6g6 ferenda debattirt, ist neuerlich
in gerichtlichen Entscheidungen eine Interpretation des Art. 47 H.-G.-
Buch aufgestellt, wonach eine viel freiere Advocatur, wenigstens im zeit-
lichen und örtlichen Geltungsgebiete des H.-G.-B., schon seit Jahren
als lex lata anzusehen wäre. Nach dieser Interpretation wäre ein
Jeder, der eine ihn zum Handlungsbevollmächtigten mit der Be-
fugniß zur Proceß-Führung bestellende Urkunde dem Gericht über-
reicht, zur Procuratur im Handelsproceß befugt, sollte er auch kein
Rechtsanwalt, kein Jurist, ja nicht einmal in Wirklichkeit ein
Handlungsbevollmächtigter sein. Und so wäre denn, wenn man dieser
Ansicht folgt, vor allen deutschen Gerichtshöfen j-f) in allen Processen
über Handelssachen nicht blos die „freie Advocatur" sachverstän-
diger Juristen, sondern darüber hinaus die „freie Winkel-Advo-
catur" der Rechts-Conselanten, Volksanwalte rc. als zulässig an-
zuerkennen.
Wir sagen „freie Winkel-Advocatur", weil eben die sogenannten
Winkel-Conselanten es sind, welche in größeren Städten, wie Berlin
und Magdeburg sich als Handlungs-Bevollmächtigte eta-
b li rt, und diese ihnen förderliche Interpretation des Art. 47 H.-G.-B.
*) Verhandlungen des 4. deutschen Juristen tags, S. 41—76.313—350.
**) Preuß. Anwaltstag in Thale den 13. Mai 1864 (Anw.-Zeitg., 1864,
S. 161), und in Cassel am 7. Juni 1867 (Hinschius, Zeitschrift, Bd. I, S.
321 flg.).
***) DeutscheGerichtszeitung, 1862, Nr. 25. 34. 40. 57; 1863, Nr.41.
Hinschius, Zeitschrift, Bd., I, S. 682.
f) Freie Advocatur. Die erste Forderung aller Justizreform in Preußen
von vr. Rudolph Gneist. Berlin 1867. Julius Springer.
ff) excl. Lauenburg, Schaumburg-Lippe, Luxemburg und Limburg, wv das
H.-G.-B. noch nicht eingeführt ist.