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schieht auch die Rücksendung regelmäßig auf Gefahr und Kosten des
Käufers.
Brinckmann, a. a. O.
Die entgegenstehenden Handelsgebräuche sind indessen hier sehr
verschieden und mannichfaltig.
Vergl. z. B. Goldschmidt, Zeitschrift, VIII, S. 361.
Es entscheidet übrigens da, wo es sich um einen Handelsgebrauch
handelt, derjenige Handelsgebrauch, welcher am Ort der Uebergabe
der Waare (Erfüllungsort) herrscht.
Vgl. meine oben citirte Abhandl. im Centralorgan a. a. O.
§ 4.
Weniger wichtig ist
3. der Unterschied zwischen Engros- und Detailverkauf.
Bei dem Distanceverkaus bildet weitaus der Engrosverkauf die
Regel, der Detailverkans die Ausnahme. Es wird sich hier nur so-
viel mit Grund behaupten lassen, daß die Handelsgewohnheiten,
welche für den Engrosverkaus in Geltung sind, keineswegs auch aus
den Detailverkauf, namentlich wo es sich um sehr geringe Quantitä-
ten handelt, anwendbar sind. Dieß liegt schon in der Natur der
Sache, da der Kaufmann bei der Abnahme einer größeren Partie
Waaren und dem selbstverständlich hierbei erzielten größeren Gewinn
eher aus Tragung der Versendungskosten oder unentgeldlicher Ueber-
lassung von Gefäßen und Emballage eingehen wird, als bei der Ab-
nahme einer ganz kleinen Partie, bei welcher die Versendungs- und
Verpackungskosten keineswegs nothwendig in gleichem Verhältnisse
mit Volumen und Quantum der Waare stehen müssen und stehen,
so daß möglicher Weise die fraglichen Spesen den ganzen Nutzen,
den der Verkäufer sonst erzielt haben würde, aufzehren oder gar
überwiegen möchten.
Bei dem Platzgeschäft existiren für den Detaillisten weniger be-
stimmte Handelsgebräuche, als haben sich sowohl aus der Natur der
Waare, welche verkauft worden, als aus dem Wunsche, sich den Ab-
nehmern gefällig zu erzeigen, und aus der Furcht, dieselben an einen
gefälligeren Concurrenten zu verlieren, gewisse bald mehr bald we-
niger allgemein aufgenommene Gewohnheiten erzeugt in Bezug auf
die Gefäße und Hüllen der verabfolgten Waaren. Es wird wohl