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Freie Städte. Art. 362—63.
kaufender Maaren) zur Kenntniß des Mandatars gebracht wurde.
Ist dagegen der Verkauf dem Mandatar völlig unbeschrankt über-
lassen worden, und es entsteht Streit darüber, welche für den Erlös
einflußreiche Eigenschaften — Größe, Umfang, Stoff, Form — der
Gegenstand gehabt habe, so ist in dieser Beziehung der Mandant der
beweispflichtige Theil. Zwischen diesem Falle und dem jetzt in Rede
stehenden, wo nur der Verkaufswerth im Allgemeinen streitig ist,
waltet aber rechtlich kein Unterschied ob. Immer muß dem Man-
datar zuerst nachgewiesen werden, von welchem Inhalt und Umfang
die ihm obliegende Leistung war, also im vorliegenden Falle, ob der
Beklagte sich bestreben mußte, einen Kaufpreis von 18,000 Mk., von
20,000 Mk. oder einen noch höheren zu erreichen, und erst dann ist
es seine Sache darzuthun, wie viel sich von diesem Erfolg durch An-
wendung der höchsten Sorgfalt erreichen ließ. Dem steht auch weder
das Präjudicat des Ober-Appell.-Ger.
Bremen, Plate c. Harpes, April 1847,
noch das daselbst angeführte
fr. 46 mandati
entgegen, indem beide sich auf die Beweislast bei der Entschädigungs-
klage des Mandanten gar nicht beziehen. Und mit Unrecht beruft
sich der Kläger hier auf die Rechenschaftspflicht des Mandatars.
Der Kläger soll nicht etwa eine culpa des Beklagten erweisen, wie
dieß die 8ent6ntia a qua anzunehmen scheint, sondern nur den ob-
jectiven Werth des zu verkaufenden Gegenstandes und damit den
Umfang der Verpflichtung des Beklagten feststellen. Ebensowenig
bedarf es nach dem Bemerkten einer besonderen Widerlegung, wenn
der Kläger außerdem geltend macht, die actenmäßigen Umstände ergäben
bereits die Wahrscheinlichkeit, daß der Beklagte nachlässig verfahren sei.
Erk. des O.-A.-G. zu Lübeck vom 29. April 1865.
Kierulff, Sammlung, Jahrg. 1865, S. 438. 454—456.
K.
Generische Mobiliar-Feuerversicherung. Entfernung
einzelner Gegenstände aus dem bezeichneten Aufent-
haltsorte.
Es ist eine grundlose Aufstellung, daß um deßwillen, weil die
vorliegende Mobiliar-Feuerversicherung als nur auf das in dem Asse-