Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 10 (1867))

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Literarische Umschau.

VIII. Waarenscontro oder Waaren-Lagerbuch.§ 70
IX. Staatspapiere-, Actien- re. Scontro.. „71
X. Markt- oder Meßbuch.„72
Warum Kaufleute verpflichtet sind, Bücher zu führen, nebst den
strafgerichtlicken Bestimmungen, wenn die Buchführung nicht
ordnungsgemäß betrieben wird.„73
Geschäftsgang
vom 5. November bis Ende December für die Buchhaltung.
Hauptbücher.
I. Inventarieubuch.
II. Briefcopirbuch.
III. Memorialbuch.
IV. Cassabuch oder Casfascontre.
V. Hauptbuch.
Hüifsbücher.
I. Factur-Calculationsbuch.
II. Wechfelverfallszeitbuch.
Das vorstehende Inhaltsverzeichniß der kleinen Schrift belehrt voll-
ständig über das, was in ihr zu finden ist; sie gibt nicht mehr und nicht
weniger, als was ihr Titel verspricht. Sie ertheilt gründlichen und
faßlichen Unterricht über die kaufmännische Buchführung und erläutert
die deßfallsigen Bestimmungen des a. d. Handelsgesetzbuchs auf eine selbst
jedem Laien verständliche Weise. Durch viele Formulare stellt die Schrift
den Geschäftsgang gleichsam lebend dar und ist daher für junge Leute,
die sich dem Handelsstande widmen wollen, unentbehrlich, wie sie auch
Negocianten und andern Geschäftsmännern empfohlen zu werden ver-
dient. Möge sie in den Kreisen, für die sie vorzugsweise bestimmt ist,
den verdienten Beifall finden. D. Red.

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