Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 1 (1863))

65. Druckfehlerberichtigung

Mittheilungen über den Juristentag in Mainz.

611

drücklich eingeschaltet werden. Obwohl man nämlich von der einen
Seite bemerkte, das a. d. H.-G.-B. sei an und für sich ein zusammen-
gehöriges Ganzes und könne nuräm Einschluß seiner sämmtlichen
Theile als solches gelten, berief man sich von der anderen Seite auf
den Vorgang in Oesterreich zur Begründung d er Ansicht, daß man
sich klar und bestimmt für die Annahme des ganzen Gesetzbuchs aus-
sprechen müsse. Auch befänden sich gerade im fünften, den Seehandel
betreffenden Buche Bestimmungen über das Versicherungswesen,
welche sonst im Handelsgesetze fehlten und analog auch auf außer-
seeische Versicherungen anzuwenden seien.
Auch vom Plenum wurden die vorstehenden Anträge angenommen.
Frankfurt a. M., den 30. September 1863.
Dr. W. Auerbach.

Drucksehlerberichtigung.
Im ersten Heft S. 81 Art. 61 sind in diesem Artikel Zeile 6 nach dem Worte
längere
die Worte einzuschalten:
„Zeitdauer, oder eine kürzere oder längere"
Kündigungsfrist u. s. w.

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