Volltext : Ullmer, Rudolf Eduard: ¬Der zürcherische Civilprozeß

IX.  Sachrechtfertigung  des  Klägers  und  Beklagten  (active  und  passive
Legitimation  zur  Sache)
u.  Beispiele  mangelnder  activer  Legitimation  zur  Sache.
passiver
„  b. „
  Zweites „
  Kapitel.  Von  den  Anwälten  und  Bevollmächtigten.
I.  Befugniß  für  einen  Andern  vor  Gericht  aufzutreten
II.  Vollmacht
III.  Besondere  (Special=)  Vollmacht
.  *
IV.  Wirkungen  der  Vollmacht
*
*  .
V.  Herausgabe  der  Vollmacht
VI.  Entscheid  über  den  Legitimationspunkt...
VII.  Prozeßführung  ohne  Vollmacht
Drittes  Kapitel.  Von  den  Rechten  und  Pflichten  der  Parteien ¬
  und  ihrer  Bevollmächtigten.
a.  Recht  der  Parteien  auf  rechtliches  Gehör
1.  Im  Allgemeinen:
b.  Recht  zur  Einsicht  der  Acten
c.  Nichtbeleidigung  des  Gegners
d.  Enthaltung  von  Streitsucht  (Trölerei)
II.  Besondere  Rechte  und  Pflichten:
a.  betreffend  die  Prozeßkosten
b.  betreffend  Vorschuß  der  Baarauslagen.
c.  Prozessualische  Sicherstellung  (Caution)
a.  Verpflichtung  des  Klägers  und  dessen,  der  ein  Rechtsmittel ¬
  ergriffen  hat.
*
3.  des  Beklagten
*  *
*  *  *  *
d.  Armenrecht.
Titel  IV.
Allgemeine  Bestimmungen  über  das  gerichtliche  Verfahren.
1.  Verbot  der  Aufforderung  zur  Klage  (Provocationen)
II.  Klagenhäufung:  a.  sachliche  (objective).
b.  persönliche  (subjective)
III.  Streithängigkeit  (Litispendenz).
1.  Wirkungen  der  Streithängigkeit:
a.  Verzug
b.  Unterbrechung  der  Verjährung
c.  Befugniß  des  Beklagten  zu  Erhebung  einer  Wiederklage
d.  Ununterbrochene  Fortsetzung  des  Streites.
e.  Unstatthaftigkeit  der  Klageänderung
k.  Verbot  einseitiger  Verfügung  über  das  Streitobject
2.  Zeitpunkt  des  Eintritts  dieser  Wirkungen.

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