8.
Sachregister
Sachregister über den fünfundzwanzig sten Band dieses Archivs.
(Die Zahlen bedeuten die Seiten.)
A.
Ablieferung, Bedeutung dieses
Wortes in Art. 347 des H--G.-B.,
495.
— im Sinne des Art. 347 erfolgt
durch Einhändigung des Fracht-
briefes, 325.
Ablieferungsort s. Waare.
Abnahme erkaufter Waaren,
Klage auf dieselbe, 247.
Abwesende, Perfection eines Ge-
schäfts unter solchen, 323.
Acceptation eines Wechsels,
wenn der Ehemann einen von seiner
Ehefrau auf ihn gezogenen, an eigne
Ordre gestellten Wechsel acceptirt,
so liegt hierin die Erklärung der
ehemännlichen Genehmigung' nicht
nnr zur Ausstellung, sondern auch
z. Weiterbegebnng d. Wechsels, 697.
Actiengesellschaft, s. Vertrag.
Adhäsion. — Verletzte Anzeige-
Pflicht, 675.
Agent, rechtliche Stellung desselben.
Ueberschreitung der Vollmacht ist
für den Auftraggeber unverbindlich,
sobald der Dritte nach den Umstän-
den verpflichtet war, sich nach der
Vollmacht, bezw. ihrem Umfang zu
erkundigen. Fragen der stillschwei-
genden Ratihabition, 274.
Anerkenntnißvertrag, zur Lehre
von demselben, insbesondere im kauf-
männichen Berkehrsleben, 474.
Anerkennung, stillschweigende des
Contocurrents durch Fortsetzung des
Geschäfts ohne Monitur, 308; s.
Kaufvertrag.
Angaben, objectiv unwahre über er-
hebliche Punkte berechtigen zur An-
nahme der wissentlich unrichtigen
Erklärung, 366. Die Wissentlichkeit
der Unwahrheit der abgegebenen
Antwort und der Zweck der Beein-
flussung der Versicherungsgesellschaft
genügen zur Vernichtung des Ver-
trags, 367. Ursächlicher Zusam-
menhang zwischen den Verschwei-
gungen und dem Tode des Ver-
sicherten ist nicht nöthig, 367.
— fälschliche, s. Einrede des Betrugs.
Anmeldeschein, s. Lebensversiche-
rungsvertrag.
Annahme, nachträgliche, s. Waare
beanstandete.
Annahmeverweigerung, s. Waa-
renlieferung.
Ansegelung, s. Schadensklage.
Anweisung an Zahlungsstatt,
s. Rechtswandlung, subjective.
Anzeigepflicht, 260, 413.
Anzeigepflicht, verletzte, 675.
Anzeigepflicht des Käufers, s.
Kaufgeschäft.
Anzeigepflicht des Versiche-
rungsnehmers, 366.
Anzeigepflicht des einen Con-
tra heuten an den im Verzüge
befindlichen andern Contrahenten
bleibt aufrecht, auch wenn letzterer
schon vorher seine Absicht der Nicht-
erfüllung kundgegeben hätte, 57.
Appella'tions'summe, es genügt,
wenn das Vorhandensein derselben
ei actis erhellet, 572.
Attraetionskraft eines in schneller
Fahrt begriffenen Schraubendam-