748
Literarische Umschau.
allen hierher bezüglichen noch in Kraft gebliebenen
landesgesetzlichen Bestimmungen sämmtlicher Staaten
des deutschen Reiches, sowie den später ergangenen
Ergänzungen, Deklarationen und Erläuterungen bis
auf die neueste Zeit. Bearbeitet unv herausgegeben
von Dr. G. M. Klette, Berlin. Verlag von Leonhard
Simion. 1872.
Das Werk empfiehlt sich als eine durchaus vollständige Dar-
stellung des Wechsel- und Handelsrechts im deutschen Reiche, wie das-
selbe in den erlassenen Gesetzen und Verordnungen dargeboten ist. Ur-
sprünglich für das Territorium des früheren norddeutschen Bun-
des bestimmt, wurde seine Herausgabe durch den Anschluß der
süddeutschen Staaten überholt, deren in Kraft gebliebene landes-
gesetzliche — nicht bundes gesetzlichen, wie es wohl in Folge eines
Druckfehlers S. IV des Vorwortes heißt — Bestimmungen in einem
Nachtrage hinter Abschnitt II angefügt worden, sind, während der-
gleichen Bestimmungen aus den früheren Norddeutschen Bundesstaa-
ten der Wechselordnung und dem Handelsgesetzbuche an den bezüglichen
Stellen als erläuternde Anmerkungen angereiht sich finden und insoweit
die Darlegung des factischen Rechtszustandes auch zu einer über-
sichtlichen machen. Der Gebrauch dieses Werkes ist durch ein sehr
genaues und übersichtliches alphabetisches Sachregister, welches auch die
ergänzenden Bestimmungen der einzelnen Länder zu den beiden genannten
Hauptgesetzen nachweist, sehr erleichtert. Die Redaction.
81. In der von der Fr. Kortkampf'schen Buchhandlung
in Berlin veranstalteten Ausgabe „Norddeutscher Bun-
desgesetze mit Erläuterungen" sind erschienen:
a. „Das Gesetz v. 5. Juni 1869, betr. die Einführung
der allgem. deutschen Wechsel-Ordnung, der Nürnberger
Wechsel-Novellen und des deutschen Handelsgesetzbuchs als
Bundesgesetze. Die Ausgabe enthält die obengenannten Gesetze,
nämlich die Wechselordnung, die Nürnberger Novellen und das Han-
delsgesetzbuch selbst, letzteres ergänzt durch das Gesetz vom 11. Juni
1870, und die besonderen Verordnungen der einzelnen Bundesstaaten.
Die dem Einführungsgesetze vom 5. Juni 1869 beigegebenen Motive,
Auszüge aus dem Commissionsberichte, aus den Reden des Berichter-
statters sowie anderer Abgeordneter und des Bundesbevollmächtigten
bieten ein reiches Material zum Verständniß und zur Auslegung des
Gesetzes und lassen diese Ausgabe als eine sehr empfehlenswerthe
bezeichnen.