Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 25 (1872))

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Literarische Umschau.

wohnende Grundzug, hat ja nicht wenig dazu beigetragen, ihm die tveiten
Bahnen zu öffnen, die es jetzt zieht und das hier zu besprechende Unter-
nehmen bietet ihm ein längst ersehntes Mittel, feinem Grundcharakter
treu bleiben zu können. — Von selbst wird man schon bei Betrachtung
des Titels auch die internationale Bedeutung des Werkes erkennen; es ist
eine neue Anregung, den Handelsverkehr des ganzen Erdballes gleich-
mäßigen Grundsätzen zu unterstellen, und unsere Erfolge des letzten
Jahres sichern der deutschen Stinnne, die jetzt mit eintritt für die bereits
im Auslande laut gewordenen Bestrebungen, nachhaltiges Gewicht.
Die vorliegenden beiden Bände umfassen die Wechselgesetzgebung
des Auslandes und zwar der erste Band die deutsche Uebersetzung, der
zweite Band den Originaltext. Wir empfehlen namentlich das Vor-
wort mit seinem in engem Raume gegebenen reichen Inhalte der Be-
achtung des Publikums. Die Sachkenntniß des Herrn Verfassers, be-
fähigt ihn, wie kaum einen Andern, zur Darlegung der wesentlichen
Verschiedenheiten, welche sich durch die Gesetzgebungen der Kulturvölker
hindurchziehen. Die Klarheit, welche seine ganze schriftstellerische Thä-
tigkeit kennzeichnet, tritt auch -hier wieder glänzend hervor und sichert
dem Werke auch beim nichtjuristischen Publikum eine freundliche Auf-
nahme. In alphabetischer Reihenfolge sind die einzelnen Länder mit
ihrer Gesetzgebung aufgeführt, ein Jnhaltsverzeichniß giebt die Uebersicht
derselben. Aus derselben ist zu ersehen, daß an Vollständigkeit nichts
zu wünschen übrig bleibt. Da wo eine selbstständige heimische Gesetz-
gebung nicht existirt und statt deren fremdländisches Recht recipirt ist,
wird auf dieses verwiesen, z. B. unter Aegypten, Belgien rc. Etwaige
Zusätze und Aenderungen werden natürlich im Texte oder, wenn die-
selben zu unbedeutend sind, in kurzem Auszuge gegeben.
Das in Großbritannien geltende Wechselrecht, welches zur Zeit
noch der Codification ermangelt, wird in systematischer Darstellung vor-
getragen und ist, soweit es das Mutterland betrifft, von Herrn Dr.
Karl Franck in Lübeck, soweit es sich auf die Kolonien erstreckt, vom
Herrn Verfasser bearbeitet. Eine bunte Musterkarte bietet die Schweiz,
die in Folge ihrer Kanton-Gesetzgebung einen unverhältnißmäßigen
Raum im Werke in Anspruch nimmt.
Auch für die Wissenschaft ist das Unternehmen von hoher Bedeu-
tung; manch tüchtiger Gelehrte hat bisher in Folge des Mangels an
der erforderlichen Sprachkenntniß sich nur auf einem eng abgegrenzten
Raume bewegen können und wird mit Freuden die nunmehr gebotenen
Mittel zur Ausdehnung seiner Forschungen ergreifen. Bei der nach
allen Seiten hin hervortretenden Bedeutung des Werkes konnte dem-
selben auch gewiß keine würdigere Widmung gegeben werden, als Kaiser
Wilhelm I, dem Begründer eines neuen mächtigen deutschen Reiches.
Tie Redaction.

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