Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 25 (1872))

Literarische Umschau.

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gebnisse der letzten Jahre nachträgt und verarbeitet. Folge derselben ist
eine bedeutende schon äußere Erweiterung des Werkes; der Herr Ver-
fasser schätzt dieselbe auf mehr als den dritten Theil und der vorliegende
erste Band ergiebt ein noch größeres Verhältniß. Namentlich sind es
die Einführungsgesetze, die in der neuen Auflage in ihren wesentlichsten
Bestimmungen nachgetragen und berücksichtigt werden, und das Reichsge-
setz vom 11. Juni 1870 betreffend die Commanditgefellschaften aus
Actien und die Actiengefellschaften.
Die reiche Literatur der feit Erscheinen der ersten Auflage ver-
strichenen Jahre mit ihren bedeutenden Werken, die Rechtssprechung des
inzwischen gegründeten Reichsoberhandelsgerichts sind überall nachgetragen,
haben umfangreiche Umarbeitungen veranlaßt und lassen die neue Auf-
lage fast als ganz neues Werk erscheinen, dessen wohlverdiente Anerken-
nung wir in der neuerdings erfolgten Berufung des Herrn Verfassers
in das Reichsoberhandelsgericht erblicken. Wir freuen uns derselben
umsomehr, als ihm dadurch neuer freier Raum gegeben ist, auf der
gewählten Bahn seine rastlose Thätigkeit weiter zu entwickeln und wir
würden es für unbescheiden und überflüssig halten, dem Unternehmen,
welches vom Anfang an unsre wärmste Theilnahme begleitet hat, noch
ein besonderes Fürwort mit auf den Weg zu geben. Die Red.
78. Borchardt, vr. S. Vollständige Sammlung der gel-
tenden Wechsel- und Handelsgesetze aller Länder. Erste
Abtheilung: Die Wechselgesetze, Band I und II. Ber-
lin 1871. Verlag der Königl. Geheimen Ober-Hof-
buchdruckerei. (R. v. Decker.)
Wir begrüßen das vorliegende Werk gerade jetzt pm so freudiger,
als unsere nationalen Errungenschaften des letztvergangenen Jahres dem
deutschen Handel freie Bahn zu mächtiger Hebung und Ausbreitung ge-
brochen haben. Hat dieser schon früher zum nicht geringen Neide des
Auslandes trotz unserer politischen Ohnmacht mehr und mehr den Erd-
ball umsponnen, so ist jetzt, wo der deutsche Name auch in den fernsten
Ländern hell erklingt, wo ein verjüngtes, mächtiges deutsches Reich mit
seinem frischen Aufstreben hinter ihm steht, zu erwarten, daß neuer Auf-
schwung für unfern Handel erblühen, daß er feiner fegensbringenden
Thätigkeit immer weiteres Feld zu erringen wissen wird. Dadurch ge-
winnt das vorliegende Werk auch bedeutend an practischem Werthe.
In je vollständigere Beziehung unser deutscher Handelsstand mit dem
Auslande tritt, um so dringender wird er das Bedürfniß fühlen,
Kenntniß von den gesetzlichen Formen zu erhalten, denen er sich im
Auslande zu unterwerfen hat. Achtung vor dem Gesetz, auch vor dem
des Auslandes, dieser dem deutschen Volke, wie keinem andern iune-

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