Inhaltsverzeichnis : Magazin für das deutsche Recht der Gegenwart (Bd. 2 (1882))

Strafgcs.

378

§§
292 ff. 3) Gewerbmäfsigkeit der Jagdausübung liegt vor, sobald
letztere geschieht in Betätigung des gefassten Entschlusses,
durch eine fortgesetzte Ausübung der Jagd sich eine Er-
werbsquelle zu verschaffen. R. 4 Nr. 136.
1) Wer von fremder Jagd aus auf Wild in eigener Jagd
schiefst, begeht keine unbefugte Jagdausübung. R. 4 Nr. 252.
5) Nachtzeit ist nicht die Zeit der untergegangenen
Sonne, nicht die übliche Ruhezeit der Menschen, sondern
die Zeit vorn Eintritt der Dunkelheit bis zum Eintritt der
Morgendämmerung. R. 3 Nr. 8 (cf. oben Bd. I S. 239, 6).
302 a. Wucher. Die Notlage ist dann vorhanden, wenn der Darlehns-
nehmer durch seine Verhältnisse zur Aufnahme des Darlehns
auch gegen erhebliche Opfer genötigt wird, wenn er hierauf
als das Mittel zur Ordnung seiner Vermögensangelegenheiten
oder sonstige Verpflichtungen hingewiesen ist, sollte auch
dieses Mittel sich nicht als das letzte und äufserste dar-
stellen. R. 3 Nr. 207. 321.
In der Vermittlung solcher Wuchergeschäfte kann nicht
nur Beihülfe, sondern unter Umständen auch Thäterschaft
gefunden werden. R. 1 Nr. 29.
308. Brandstiftung*. Ein Wald besteht aus dem auf einer Boden-
fläche wachsenden Holze und dem Waldboden nebst den
diesen bedeckenden sonstigen Walderzeugnissen. Das An-
zünden solcher einen Bestandteil des Waldes bildenden
brennbaren Erzeugnisse ist das I n b r a n d s e t z e n eines
Waldes, wenn dadurch aber Holzbestand in die (gemeine)
Gefahr kommt, mit in Brand gesetzt zu werden: zur Brand-
stiftung genügt das vorsätzliche Anzünden des Grases unter
dem (nach den obwaltenden Umständen zu beurteilenden)
Bewusstsein der daraus für den Holzbestand erwachsenden
Gefahr. R. 3 Nr. 30.
347. Der Abs. 2: »Ist die Entweichung (des Gefangenen) durch
Fahrlässigkeit bewirkt etc.« findet Anwendung auf eine fahr-
lässige vorzeitige Entlassung (Befreiung). R. 4 Nr. 1.
353. Bestechung. Wenn auf die Weigerung der Frau des Be-
amten, diesem ein ihr für denselben zum Zweck der Bestechung
angebotenes Geschenk anzunehmen, der Thäter das letztere
wieder an sich nimmt, so kann darin ein strafloser Versuch
der Bestechung gefunden werden. R. 3 Nr. 89.
359. Beamter. Die Ausübung von übertragenen Beamtenfunktionen
begründet noch keine Beamtenqualität: es wird erfordert
Dienstleistung zu staatlichen Zwecken in eigener Verantwort-
lichkeit. R. 4 Nr. 26.

■ooofgo

Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer